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Investmentsteuerreform So lassen sich 100.000 Euro Freibetrag optimal nutzen

Anja Kleversaat, Steuerexpertin bei der Quirin Privatbank: "Der Freibetrag kann bald aufgebraucht sein".
Anja Kleversaat, Steuerexpertin bei der Quirin Privatbank: "Der Freibetrag kann bald aufgebraucht sein".

Für Anleger ist der 1. Januar 2018 ein wichtiges Datum. Dann wird die Reform das Investmentsteuergesetzes umgesetzt. Eine zentrale Veränderung für Privatanleger ist dabei die Behandlung von Kursgewinnen mit Fonds, die vor 2009 angeschafft wurden (sogenannte Altanteile).

Nur noch bis zum 31.12.2017 gilt für diese Altfonds die Regelung, dass Finanzämter bei realisierten Kursgewinnen grundsätzlich außen vor bleiben. Bei Verkäufen ab 2018 unterliegen auch die Kursgewinne solcher Altfonds der Besteuerung. Aktuell gilt dafür der Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent, hinzu kommen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag sowie bei Konfessionszugehörigkeit die Kirchensteuer. Eventuell fällt die Steuerlast in den kommenden Jahren sogar höher aus, sollte die künftige Bundesregierung Kapitalerträge wieder mit dem persönlichen Einkommensteuersatz belegen. Das hatten mehrere Parteien in ihren Wahlprogrammen gefordert.

Bedeutend ist diese Änderung, weil solche Altfonds in der Vergangenheit oft aus rein steuerlichen Gründen unangetastet im Depot blieben und deshalb bei vielen Anlegern einen großen Anteil ausmachen.

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100.000 Euro Freibetrag gewährt

Um den Systemwechsel umzusetzen, behandelt die Finanzverwaltung alle Fonds – auch die vor 2009 gekauften – so, als würden sie am 31. Dezember 2017 verkauft und am 1. Januar 2018 neu angeschafft (sogenannte fiktive Veräußerung). Fondsgebundene Lebensversicherungen und vermögenswirksame Leistungen, die in Fonds angespart werden, sind gesondert zu betrachten. Besitzer von Altanteilen – denen ja im Nachhinein die garantierte, unbegrenzte Steuerfreiheit für bestimmte Investments gestrichen wird – bekommen dafür im Gegenzug einen Freibetrag von 100.000 Euro. Dieser gilt für alle ab 2018 realisierten Kursgewinne solcher Altfonds.

Dieser zusätzliche Freibetrag wird in der Regel mehrere Jahre dafür sorgen, dass kein Cent der Kursgewinne mit Altfonds an den Fiskus fließt. Doch die Schonzeit dauert nicht ewig. Vor allem wenn die Börsen weiter gut laufen. Der Dax stieg beispielsweise in den vergangenen zehn Jahren im Schnitt um 7,1 Prozent.  Falls ein klassischer Aktien-Altfonds zum Jahreswechsel einen Wert von 150.000 Euro hat, kann bei solchen Renditen der neue Freibetrag bei einem Verkauf nach etwa zehneinhalb Jahren aufgebraucht sein. Berücksichtigt ist dabei, dass Verkaufsgewinne mit Fonds auf Anlegerebene künftig teilweise von der Steuer freigestellt sind. Bei Fonds mit mehr als 50 Prozent Aktienanteil liegt diese Quote für Privatanleger bei 30 Prozent.

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