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in HochzinsanleihenLesedauer: 3 Minuten

IVD hält Studien zur Mietpreisbremse für nutzlos „Nicht aussagefähige Kurzanalysen“

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„Beide vom Berliner Mietverein vorgelegten Kurzanalysen sind nicht geeignet, die Wirksamkeit der Mietpreisbremse zu widerlegen. Denn eine der zentralen Ausnahmeregelungen der Mietpreisbremse wurde jeweils unberücksichtigt gelassen. Dem Vermieter ist es gestattet, vom Mieter die Miete zu verlangen, die er vom Vormieter erhalten hat. Zu diesen Mieten liegen den Instituten aber keine Daten vor. Darauf weisen beide Institute auch selber hin", sagt Christian Osthus, Rechtsanwalt und Leiter der Abteilung Recht des IVD.

In den Untersuchungen des IFSS und von Regiokontext wird ausdrücklich auf deren mangelnde empirische Datenbasis hingewiesen. So machen die Autoren der Kurzanalyse „Wiedervermietungsmieten und Mietpreisbremse in Berlin" von Regiokontext im Auftrag des Berliner Mietervereins auf Seite 15 deutlich:

„Eine abschließende Aussage, ob hier massenhaft oder nur in Einzelfällen gegen die Regelungen der Mietpreisbremse verstoßen wurde, kann nicht getroffen werden, da insbesondere die Miethöhe des vorausgehenden Mietvertrages nicht bekannt ist."

Ebenso stellt das IFSS auf Seite 14 seines Kurzgutachtens „Mietpreisbremse Berlin ? Zwischenbilanz 2016" im Auftrag des Berliner Mietervereins klar:

„Das vorliegende Kurzgutachten ist eine empirische Momentaufnahme zu einem neuen Rechtsinstrument; es erhebt nicht den Anspruch einer Wirkungsanalyse. Eine theoretisch und empirisch fundierte Analyse war zum jetzigen Zeitpunkt, in der vorgegebenen Frist und aufgrund des verfügbaren Datenmaterials nicht möglich."

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