IVFP-Analyse Die besten Rürup-Renten
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Vor allem für den Personenkreis ab 50 Jahren sei diese Form der Altersvorsorge besonders rentabel, so das IVFP. „Die Differenz zwischen der Steuerentlastung des Beitrags und der Rentenbesteuerung beträgt zur Zeit beachtliche 10 Prozent“, so Michael Hauer, IVFP-Geschäftsführer. „Zwischen 2020 und 2025 steigt diese noch bis auf 15 Prozent!“
Aktuell lässt sich der Beitrag zur Basisrente zu 78 Prozent steuerlich absetzen, parallel hierzu wird die Rente zu 68 Prozent versteuert. Das Besondere an der Basisrente sei also der Steueraspekt in zwei Phasen: während der Ansparphase und in der Leistungsphase. In der Ansparphase könnten die Beiträge in die Rürup-Rente als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Der Vorteil: das zu versteuernde Einkommen werde niedriger und damit auch die steuerliche Belastung. Beginne dann die Rentenphase, werde zu Beginn festgelegt, wie hoch die Rente steuerlich belastet wird.
„Wer aktuell über zu niedrige Zinsen auf seine Spareinlagen klagt, sollte sich den Steuer-Zins-Effekt bei der Basisrente berechnen lassen – hier sind Nachsteuer-Renditen von über 4 Prozent möglich“, sagt Hauer. Und weiter: „Für Selbständige mit entsprechend hohen Einkünften ist die die Basisrente als Altersvorsorge sowieso empfehlenswert. Außerdem haben sie hier die Flexibilität, je nach Entwicklung des Geschäftsjahres eine größere Summe in die Versicherung einzuzahlen.“ Gegenwärtig liegt der Sonderausgaben-Höchstbetrag bei 20.000 (Alleinstehende) beziehungsweise 40.000 Euro (Ehepaare) jährlich.
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