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Jahressteuergesetz 2020 Das ändert sich bei der Altersvorsorge und PKV

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Automatisierter Datenaustausch in der PKV

Auch bei der privaten Krankenversicherung (PKV) steht eine Änderung an. Ab 2024 soll der Datenaustausch zwischen Arbeitgebern, Finanzverwaltung und privaten Krankenversicherern im Lohnsteuerabzugsverfahren komplett automatisiert werden und die Papierbescheinigungen vollständig ersetzen (Paragrafen 39 ff EStG-E).

>> Den kompletten Entwurf finden Sie hier

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