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Versicherungsvertrieb „Jede neue Regulierung bringt Zusatzarbeit für Vermittler“

Bundestag und EU-Kommission
Bundestag und EU-Kommission: Der deutsche Vermittlerverband BVK fordert aktuell „Wahlfreiheit bei Vergütungssystemen und gleiche Wettbewerbsbedingungen“ im Versicherungsvertrieb. | Foto: kschneider2991 / Pixabay, dimitrisvetsikas1969 / Pixabay

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) mischt jetzt auch in Brüssel mit: Der Berufs- und Interessenverband der selbständigen Versicherungs- und Bausparkaufleute in Deutschland hat aktuell ein Büro in der belgischen Hauptstadt eingerichtet. „Damit entsprechen wir der wachsenden Bedeutung der EU und ihrer Gesetzgebung auf die nationale Politik“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Schließlich wird eine Vielzahl von Gesetzen, die die Vermittlerbranche betreffen in Brüssel beraten und beschlossen – so etwa die EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD, die Finanzmarktrichtlinie Mifid und die Pan-European Personal Pension Products, kurz Pepp.“

Michael H. Heinz, BVK

Das Brüsseler BVK-Büro stärke auch die Zusammenarbeit mit der European Federation of Insurance Intermediaries (Bipar), welcher der BVK seit 1979 angehört. Der europäische Dachverband der Vermittlerbranche hat seinen Sitz im gleichen Gebäude wie der BVK und vertritt in Brüssel 53 Vermittlerorganisationen aus 30 Staaten. Aktuell beziehen die Interessenvertreter gemeinsam Stellung zur Konsultation der europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und betriebliche Altersversorgung (Eiopa), die den Schutz von Kleinanlegern am Kapitalmarkt künftig europaweit stärken will.

Der BVK begrüße zwar die Ziele, hält jedoch das vorhandene rechtliche Rahmenwerk für ausreichend. „Jede neue Regulierung am Markt bringt für die Vermittlerbetriebe Zusatzarbeiten, ist kostenintensiv und führt zu neuen bürokratischen Belastungen“, erklärt Heinz. „Regulatorische Stabilität sollte zunächst einkehren. Weitere Maßnahmen würden nur zu einer unverhältnismäßigen Unsicherheit führen.“ Laut dem BVK-Präsidenten liefere „ein freier Markt mit seinen unterschiedlichen Vergütungssystemen den besten Schutz für Verbraucher“, die eine freie Wahl haben sollten. Das provisionsbasierte System biete „Kunden einen erschwinglichen Zugang zu qualifizierter Beratung“.

Berlin, Bonn, Brüssel

„Mit dem Brüsseler Büro verfügt der BVK jetzt über drei Geschäftsstellen, nämlich in Berlin, Bonn und Brüssel“, erklärt Wolfgang Eichele. „Mit diesen Vertretungen können wir zeitnah und unkompliziert an den entscheidenden Standorten unsere Interessenvertretung gewährleisten“, so der Hauptgeschäftsführer des Verbands weiter. Dieses Anliegen verfolgen auch die beiden großen Branchenverbände der Versicherer hierzulande: In diesen Tagen haben sich der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) in dem zum 1. Januar gestarteten Lobbyregister des Deutschen Bundestags eingetragen.

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Jörg Asmussen, GDV

„Interessenvertretung ist legal und legitim, aber sie muss transparent sein. Daher haben wir die Einführung des Lobbyregisters von Anfang an begrüßt“, sagt Jörg Asmussen. Der von ihm geführte GDV wendete im Jahr 2020 nach Verbandsangaben rund 15 Millionen Euro für die „Interessenvertretung im Sinne des Lobbyregistergesetzes” auf. Der GDV beschäftigt insgesamt 240 Mitarbeiter, von denen insgesamt 90 in Berlin direkt an der Interessenvertretung beteiligt sind. Beim Im PKV-Verband sind insgesamt bis zu 33 Personen im Bereich der Interessenvertretung auf Bundesebene tätig, für die man rund 1,4 Millionen Euro im Jahr aufwendet. 

Aus der deutschen Versicherungswirtschaft stehen im Lobbyregister außerdem der BVK mit bis zu 30 Beschäftigten und jährlichen finanziellen Aufwendungen von bis zu 70.000 Euro. Hinzu kommen die Versicherer Allianz (bis zu 40 Beschäftigte; bis zu 1.050.000 Euro), Generali Deutschland (bis zu 20 Beschäftigte; bis zu 1.040.000 Euro) sowie die Münchener Rück (bis zu 10 Beschäftigte; bis zu 140.000 Euro). Sie und viele weitere Unternehmen müssen sich in das öffentliche Verzeichnis eintragen, wenn sie Kontakt zur Bundesregierung oder Mitgliedern des Bundestages aufnehmen, „um deren Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse zu beeinflussen“. 

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