Newsletter
anmelden
Magazin als PDF
LinkedIn DAS INVESTMENT Instagram DAS INVESTMENT Facebook DAS INVESTMENT Xing DAS INVESTMENT Twitter DAS INVESTMENT
Suche
in NewsLesedauer: 2 Minuten

Morningstar-Analyse Jeder zweite neu aufgelegte Fonds SFDR-konform

Jökulsarlon-Gletscher auf Island
Jökulsarlon-Gletscher auf Island: Eines der Nachhaltigkeitsziel, dem sich die Vereinten Nationen verschrieben haben, ist der Klimaschutz. | Foto: imago images / UIG

Immer stärker werden die Geldströme, die aktuell in nachhaltige Fonds fließen. Die Beobachtung stammt aus dem Analysehaus Morningstar. Dort hat man sich die Fonds-Zuflüsse im dritten Jahresquartal 2021 angesehen. Demnach hat die Zahl nachhaltig anlegender Fonds allein in Q3 weltweit um 51 Prozent zugelegt. Morningstar zählt alle Fonds mit, die die Analysten auf ihrem Rating-Radar haben.

In den vergangenen sechs Monaten hat sich die Summe des nachhaltig angelegten Geldes demnach verdoppelt: Ende September war weltweit die Schwelle von 3,9 Billionen US-Dollar erreicht.

Auch auf Europa bezogen sind die Zahlen beachtlich: So haben auch hier die Zuflüsse in Nachhaltigkeits-Vehikel deutlich zugelegt. Laut Morningstar flossen allein im dritten Quartal 56,8 Prozent der in Europa angelegten Mittel in Nachhaltigkeitsfonds gemäß Artikel 8 oder Artikel 9 der europäischen Offenlegungsverordnung. Im zweiten Jahresquartal waren es erst 44,1 Prozent.

Jeder zweite Fonds nachhaltig aufgelegt

Nachhaltigkeitsfonds bekommen damit auch einen immer stärkeren Marktanteil: Im dritten Quartal steckte 37 Prozent des angelegten Geldes in Artikel-8- beziehungsweise Artikel-9-Fonds. Im zweiten Quartal waren es noch 34 Prozent.  

Auf die neuen Anlegervorlieben haben Fondsanbieter ihrerseits reagiert. In Europa kommen zunehmend Fonds auf den Markt, die den Nachhaltigkeitskriterien der SFDR entsprechen. Zuletzt wurde jeder zweite Fonds als Artikel-8- beziehungsweise Artikel-9-Fonds aufgelegt, hat Morningstar ermittelt.

Die Klassifizierung nach Artikel 8 und Artikel 9 bezieht sich auf die europäische Offenlegungsverordnung (SFDR). Sie ist seit dem 10. März 2021 in Kraft. Fondsanbieter sollen ihre Produkte seitdem in eine von drei Kategorien einzuordnen, zur Auswahl stehen Artikel 6, Artikel 8 und Artikel 9. Artikel-6-Fonds gelten als nicht nachhaltig, Fonds nach Artikel 8 berücksichtigen bestimmte Nachhaltigkeitsaspekte, Fonds nach Artikel 9 fördern auch aktiv ein definiertes Nachhaltigkeitsziel.

Die Fondshäuser sollen ihre Fonds zunächst selbstständig in eine der drei Kategorien eingruppieren. Ob sie mit der Zuordnung richtig liegen, sollen im Nachgang die Bafin und von der Behörde delegierte Wirtschaftsprüfer feststellen.

Wie hat dir der Artikel gefallen?

Danke für deine Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
Tipps der Redaktion
Foto: Diese Regeln müssen Versicherungsvermittler beachten
WeiterbildungspflichtDiese Regeln müssen Versicherungsvermittler beachten
Foto: Wirtschaftsprüfer erhalten Leitfaden zum Check auf Nachhaltigkeit
OffenlegungsverordnungWirtschaftsprüfer erhalten Leitfaden zum Check auf Nachhaltigkeit
Foto: Nachhaltigkeit hat in der Finanzbranche keine Top-Priorität
GeschäftsstrategienNachhaltigkeit hat in der Finanzbranche keine Top-Priorität