Joachim Ragnitz vom Ifo Institut
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Bislang konzentrieren sich die diesbezüglichen Bemühungen der Politik auf die Attrahierung von Rückwanderern aus Westdeutschland. Die Erfolgsaussichten derartiger Anstrengungen sind allerdings umso geringer, je länger die umworbenen Bevölkerungsgruppen bereits anderswo leben. Dies spricht dafür, verstärkt ausländische Arbeitskräfte für die ostdeutschen Bundesländer anzuwerben.
Rechtliche Hindernisse stehen dem nicht mehr entgegen: Für EU-Ausländer besteht ohnehin Freizügigkeit in der gesamten Europäischen Union, für qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittländern sollen die bestehenden Regulierungen mit dem derzeit in der parlamentarischen Beratung befindlichen Fachkräfteeinwanderungsgesetz deutlich einfacher gestaltet werden. Allerdings stellt sich dabei die Frage, ob die Liberalisierung des Zuwanderungsrechts tatsächlich weit genug geht, insbesondere mit Blick auf die Anforderungen zur Gleichwertigkeit von Berufsabschlüssen und die nach wie vor bestehenden Restriktionen zum Familiennachzug nach § 27ff. AufenthG.
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Bislang konzentrieren sich die diesbezüglichen Bemühungen der Politik auf die Attrahierung von Rückwanderern aus Westdeutschland. Die Erfolgsaussichten derartiger Anstrengungen sind allerdings umso geringer, je länger die umworbenen Bevölkerungsgruppen bereits anderswo leben. Dies spricht dafür, verstärkt ausländische Arbeitskräfte für die ostdeutschen Bundesländer anzuwerben.
Rechtliche Hindernisse stehen dem nicht mehr entgegen: Für EU-Ausländer besteht ohnehin Freizügigkeit in der gesamten Europäischen Union, für qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittländern sollen die bestehenden Regulierungen mit dem derzeit in der parlamentarischen Beratung befindlichen Fachkräfteeinwanderungsgesetz deutlich einfacher gestaltet werden. Allerdings stellt sich dabei die Frage, ob die Liberalisierung des Zuwanderungsrechts tatsächlich weit genug geht, insbesondere mit Blick auf die Anforderungen zur Gleichwertigkeit von Berufsabschlüssen und die nach wie vor bestehenden Restriktionen zum Familiennachzug nach § 27ff. AufenthG.
Es muss daher zunächst einmal offenbleiben, ob es gelingt, bestehende Fachkräftelücken durch Zuwanderung aus Drittländern tatsächlich zu schließen. Derzeit liegt der Anteil von EU-Ausländern an den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland bei 6,5 Prozent; der Anteil von Ausländern aus Drittstaaten beträgt immerhin 5,4 Prozent. In Ostdeutschland (ohne Berlin) ist deren Anteil hingegen deutlich niedriger (EU-Ausländer: 3,1 Prozent, Personen aus Drittstaaten: 1,8 Prozent).
Zwar ist die Zahl ausländischer Beschäftigter aus EU-Ländern beziehungsweise aus Drittstaaten auch in Ostdeutschland gegenüber dem Jahr 2013 deutlich gestiegen (nämlich um 184 Prozent beziehungsweise 144 Prozent); ganz offenkundig gelingt es aber bislang nicht, Beschäftigte aus dem Ausland in gleichem Maße zu attrahieren wie dies in Westdeutschland der Fall ist. Es ist eine offene Frage, ob die geringe Zahl an ausländischen Beschäftigten in Ostdeutschland auf eine mangelnde Attraktivität der ostdeutschen Länder für ausländische Arbeitskräfte zurückzuführen ist oder auf unzureichende Bemühungen ostdeutscher Unternehmen, das Potenzial von Beschäftigten aus dem Ausland zu erschließen.
Vermutlich spielt beides eine Rolle. Dementsprechend unterschiedlich müssten aber auch die Wege sein, mehr Arbeitskräfte aus dem (inner- und außereuropäischen) Ausland für die strukturschwachen Regionen Ostdeutschlands zu gewinnen: Um die Attraktivität der ostdeutschen Länder für ausländische Arbeitnehmer zu steigern, müssten die Löhne steigen, die allgemeinen infrastrukturellen Bedingungen verbessert und bestehende Imageprobleme abgebaut werden.
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