LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in MärkteLesedauer: 10 Minuten

Jochen Felsenheimer: Eine Hommage an den CDS-Markt

Seite 2 / 8


Lehman markierte aber auch einen entscheidenden Wendepunkt in der Weiterentwicklung des CDS-Marktes, da eines offensichtlich wurde: Der CDS-Markt hat angesichts des ureigensten Charakters eines Swaps nicht dazu beigetragen, dass es netto mehr Kreditrisiko auf der Welt gibt – sehr wohl aber mehr Kontrahentenrisiken.

Genau das war der Grund, warum die Pleite Lehmans und noch viel mehr die Rettung AIGs (als den damals größten Versicherer von Kreditrisiken) die Funktionsweise des CDS-Marktes in Frage stellten.

Und genau diesem Kritikpunkt wurde von Seiten der Aufsichtsbehörden entgegnet, indem die Transparenz und Standardisierung des Marktes vorangetrieben wurde, während Collateral Management (ein ständiger Ausgleich von Forderungen aus dem CDS-Kontrakt im Sinne einer von Clearing-Häusern installierten variation-margin beispielsweise bei Aktien-Futures) Standard geworden ist. Zusätzlich wurde ein Clearing-Haus (ICE) installiert, über das aktuell der Großteil des weltweiten Volumens an Index-Swaps abgebildet wird.

Kein Schattenmarkt

Folglich wurde die Transparenz des CDS-Marktes sehr viel stärker vorangetrieben, als das in anderen Marktsegmenten der Fall ist, wobei aktuell alle CDS-Kontrakte über DTCC (The Depositary Trust & Clearing Corporation) abgebildet werden müssen.

Hier kann von allen Interessierten das Brutto- und Nettovolumen an ausstehenden CDS eingesehen werden, während es den Aufsichtsbehörden vorbehalten ist, volle Einsicht über jeden CDS-Kontrakt bezüglich Kontrahent, Volumen, Laufzeit und so weiter zu erhalten.

Der CDS-Markt ist demnach kein Schattenmarkt und auch die Transaktionen gering regulierter Entitäten wie Hedgefonds wird über die Pflicht des Kontrahenten (Bank), den Kontrakt über DTCC abzuwickeln, offen gelegt.

Bezüglich der Kontrahentenrisiken ist im Bankensektor Collateral Management Standard und wird von allen, im CDS-Markt relevanten Finanzinstituten, auch umgesetzt.

Ein sehr wichtiger Punkt betrifft die rechtliche Stellung von CDS-Kontrakten. Diese stellen einen bilateralen Vertrag zwischen dem Versicherungsnehmer und -geber dar und basieren auf den von der ISDA (International Swap and Derivatives Association) vorgegebenen Rahmenbedingungen.

Natürlich können nationale Verordnungen die Marktteilnehmer dazu zwingen beispielsweise keine "Naked CDS" - also Versicherungskäufe ohne das zugrundeliegende Risiko in den Büchern zu halten - einzugehen, aber sie haben verfassungsrechtlich keinen Durchgriff auf bestehende Verträge.

Das rechtliche Risiko, dass bestehende CDS-Kontrakte wertlos werden, ist genauso einzuordnen, wie das Risiko, dass beispielsweise Aktien nicht mehr gehalten werden dürfen. In der reinen Anarchie denkbar, in der Demokratie schwer vorstellbar.

Tipps der Redaktion