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Solvency II
EU-Regulierung: Deutsche Versicherer sehen weiteren Klärungsbedarf
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Von in VersicherungenLesedauer: 4 Minuten
Europaparlament in Straßburg
Europaparlament in Straßburg: Nachdem sich Fachpolitiker mit Vertretern der Mitgliedstaaten auf eine neue Fassung der Richtlinie für die EU-Versicherungsaufsicht geeinigt haben, müssen noch das Parlamentsplenum und die EU-Finanzminister endgültig zustimmen. | Foto: Erich Westendarp / Pixabay
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Knapp drei Jahre hat die Prüfung gedauert, nun sind die überarbeiteten EU-Regeln für Versicherungen beschlossen. Nach anderthalbjährigen Verhandlungen haben sich die Unterhändler des Europäischen Parlaments und der Mitgliedstaaten auf eine neue Fassung der Richtlinie für die EU-Versicherungsaufsicht („Solvency II Review“) geeinigt. Die endgültige Zustimmung des Parlamentsplenums und der EU-Finanzminister gilt als Formsache. 

Kernpunkte der Richtlinie bilden weiterhin risikobasierte Solvabilitätsvorschriften für die Eigenmittelausstattung der Versicherungsunternehmen sowie qualitative Anforderungen an deren Risikomanagement. Hinzu kommen Berichterstattungspflichten. Damit zeigt Solvency II weiterhin Parallelen zum Basel-Regelwerk für Banken auf. 

Diese drei Punkte sind besonders wichtig 

  1. Die Kapitalanforderungen insgesamt werden gelockert, was bisher gebundenes regulatorisches Kapital freisetzt.
  2. Die Regulierung soll stärker zwischen kleinen, risikoarmen Versicherungen und großen, tendenziell systemrelevanten Unternehmen unterschieden.
  3. Anbieter werden bevorzugt, die vor allem in „grüne“ Anlagen investieren.

Beim zweiten Punkt sieht Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) weiteren Klärungsbedarf. Für ihn bleibe abzuwarten, wie viele kleinere Versicherer in Deutschland zur Anwendung proportionaler Erleichterungen tatsächlich berechtigt sein werden. „Die vereinbarten Anwendungskriterien sind zum Teil sehr restriktiv, hier wäre ein größerer Anwenderkreis besser gewesen. Es wird maßgeblich von der praktischen Umsetzung der Aufsichtsbehörden abhängen, ob kleine Versicherer wirklich von der neuen Regel profitieren werden“, so Asmussen. 

Versicherer sehen Risiken durch Klimawandel 

„Wir Versicherer sehen die Risiken aus dem Klimawandel deutlich. Es ist daher richtig, dass diese Perspektive auch in Solvency II verankert wird“, kommentiert Asmussen, dass Anbieter bevorzugt werden, die in „grüne“ Anlagen investieren. 

Jörg Asmussen © GDV

Der zuständige Parlamentsberichterstatter Markus Ferber (CSU) begründete die Reform mit den Anforderungen der grünen und digitalen Transformation, für die privates Kapital nötig sei. „Europäische Versicherer halten Hunderte Milliarden Euro an Kapitalreserven jenseits der Mindestanforderungen.“ Die Überarbeitung von Solvency II soll nun einen zweistelligen Milliardenbetrag freisetzen, der auch in die Transformation der EU-Infrastruktur fließen könnte. „Davon profitieren in erster Linie die Versicherten.“ 

Asmussen sieht es zudem als positiv an, dass auf „zu strenge“ Verschärfungen der Solvenzanforderungen verzichtet worden sei. Zudem betont er: „Beim Review wurden die Risiken aus Änderungen der Zinsen noch stärker berücksichtigt, insbesondere die Risiken negativer Zinsen – eine Lehre aus den ökonomischen Entwicklungen der letzten Jahre.“ Gründe, weshalb er in der Überarbeitung einen Garanten dafür sehe, dass die belastbare Solvenzlage der deutschen Versicherer bestehen bleibe. „Solvency II bleibt seinem Fundament treu: Eine konsequente risikobasierte Ausrichtung, die ungewissen Marktentwicklungen Rechnung trägt“, so Asmussen.

 

Auch wurde sich auf einen Kompromiss über die Richtlinie zur Abwicklung und Sanierung von Versicherungsunternehmen (IRRD) geeinigt. „Wenn eine Versicherung in Schieflage gerät, haben die Abwicklungsbehörden künftig alle Instrumente zur Hand, um für eine schnelle und ordentliche Abwicklung zu sorgen – und zwar, ohne dass der Steuerzahler einspringen muss“, betont Ferber, der auch für dieses Dossier als Berichterstatter tätig war. 

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