Die Angst geht um bei vermögenden Familien. Nicht nur vor Steuern oder Gläubigern – sondern mitunter auch vor den eigenen Schwiegerkindern, irrationaler Politik und Cyberangriffen. Beim ersten private banking kongress in Berlin zeigte der freiberufliche Unternehmerberater Jörg Plesse auf, warum individuelle Asset Protection wichtiger ist denn je – und warum die beliebte Familienstiftung oft mehr schadet als nützt.

Es sind ungewöhnliche Worte für eine Fachkonferenz. „Irre Politiker“ nennt Jörg Plesse eines der größten Risiken für Familienvermögen. Und er meint damit ausdrücklich nicht nur Donald Trump. „Unsere Politiker haben leider keinen wirtschaftlichen Sachverstand“, sagt der Berater, der vermögende Familien und Unternehmer zu strategischen Vermögensfragen berät. Die politische Unsicherheit ist nur einer von vielen Faktoren, die beim Vermögensschutz bedacht werden müssen.

Die unterschätzte Gefahr: Die eigene Familie

Während viele Berater sich auf klassische Risiken wie Steuern oder Inflation konzentrieren, rückt Plesse ein oft verdrängtes Thema in den Fokus: die eigene Familie. „Vermögende Menschen haben relativ viel Angst oder Respekt vor ihren Schwiegerkindern“, berichtet er aus seiner Praxis. Die Sorge ist nicht unbegründet: Über Zugewinnausgleich, Pflichtteilsansprüche und Erbrechte können Schwiegerkinder erheblich vom Familienvermögen profitieren – oft ungewollt.

Besonders brisant wird es bei Unternehmerfamilien. Ein typisches Szenario: Ein Mittelständler hat vier Kinder, 90 Prozent des Vermögens stecken im Unternehmen, eines der Kinder soll die Firma übernehmen. „Wenn dann das Unternehmen durch einen Erbfall an den Unternehmensnachfolger fällt, entstehen auf einmal Pflichtteilsansprüche – sowohl des überlebenden Ehegatten als auch der Geschwister“, erklärt Plesse. „Das sind sofort fällige Geldansprüche. Dagegen ist eine Erbschaftssteuerbelastung Pillepalle.“

Die Familienstiftung: Oft empfohlen, selten passend

Besonders kritisch sieht Plesse den aktuellen Boom bei Familienstiftungen. „In den letzten Jahren laufen unheimlich viele Berater rum und sagen jedem, der nicht bei drei auf dem Baum ist: Sie brauchen eine Familienstiftung, das ist die einzig wahre Lösung“, moniert er. „In neun von zehn Fällen ist das ein Fehler.“

Seine Kritik: Die meisten Stiftungsgründungen erfolgen ohne Individualisierung, es wird nur der Name ausgetauscht. Dabei hat auch dieses Instrument gravierende Nachteile, die oft verschwiegen werden. Ein Beispiel: Die Familienstiftung wird häufig als Lösung gegen die Wegzugsbesteuerung verkauft. „Jetzt fragen Sie mal einen dieser Berater, was machen Sie denn, wenn einer der Destinatäre in die USA geht?“, fordert Plesse heraus.

Das Problem: „In Abhängigkeit von der Ausgestaltung der Familienstiftung kann eine Anerkennung der Stiftung als Rechtsträger und Steuersubjekt aus US-Sicht ausscheiden. Dies kann zur Folge haben, dass, anders als geplant, das Einkommen der Stiftung für US-Steuer-Zwecke dem Begünstigten/Destinatär direkt zugerechnet wird, obwohl er nicht darauf zugreifen kann “, warnt Plesse.

Bei einem Seminar stellte er die als Frage einem Berater, der nach eigenen Angaben 60 Familienstiftungen pro Jahr gründet. „Die Frage konnte er nicht beantworten. Das finde ich erschreckend. Dabei ist eine Familienstiftung in einigen Fällen durchaus ein sinnvolles Gestaltungsinstrument. Das muss jedoch sehr individuell ausgestaltet werden.“

Diversifikation: Nicht nur bei Assets, auch bei Ländern

Ein Fall aus der Praxis verdeutlicht, wie falsch Vermögensschutz angegangen werden kann. Eine Mandantin hatte innerhalb kurzer Zeit eine deutsche Familienstiftung, eine liechtensteinische Familienstiftung, eine gemeinnützige Stiftung, eine Genossenschaft sowie Holding-Gesellschaften in mehreren Ländern gegründet. Ihre Sorgen: Verstaatlichung, Lastenausgleich, Euro-Zusammenbruch, Sozialismus.

Plesses nüchterne Analyse: „Sie haben 99 Prozent Ihres Vermögens in Deutschland investiert. Bei den Ängsten, die Sie genannt haben, müssten Sie mindestens die Hälfte Ihres Vermögens außerhalb Europas investieren.“ Die Antwort der Mandantin: „Hat mir noch nie jemand gesagt.“ Hinzu kommt: „Selbst wenn Sie das gemacht hätten – mit der deutschen Familienstiftung haben Sie dem Staat den Zugriff erst recht ermöglicht. Denn deutsche Rechtsträger sitzen in Deutschland fest.“

Cyberkriminalität: Die unterschätzte Bedrohung

Ein weiteres Risiko wird laut Plesse massiv unterschätzt: Cyberkriminalität. Er berichtet von einer renommierten Anwaltskanzlei, die gehackt wurde. Die Hacker erpressten die Kanzlei mit der Drohung, alle Mandantendaten zu veröffentlichen. „Die Versicherung, die Polizei und alle Spezialisten haben den gleichen Rat gegeben: Bezahlen“, erzählt Plesse. Die Kanzlei zahlte – und die Hacker hielten sich an ihre Zusage, nicht wiederzukommen. „Das sind scheinbar „anständige“ Gangster, die einen Ruf zu verlieren haben“, kommentiert Plesse trocken.

Das Problem: Solche Fälle werden nie publik gemacht. Die Dunkelziffer ist entsprechend hoch. Und die nächste Hackergruppe lässt sich möglicherweise nicht so leicht abwimmeln.

Das A und O: Individuelle Beratung und Kontrolle

Was rät Plesse vermögenden Familien? „Man sollte keine Standardlösungen machen“, ist seine zentrale Botschaft. Stattdessen fordert er einen strukturierten Ansatz: „Berater müssen das Gespräch suchen und immer wieder nachfragen: Was sind Risiken, vor denen Sie sich schützen möchten? Was darf auf keinen Fall passieren? Vor was haben Sie Angst?“

Erst wenn diese Fragen geklärt sind, kann eine passgenaue Lösung entwickelt werden – die von Familiengesellschaften über Versicherungsmäntel bis zu Eheverträgen reichen kann. Besonders wichtig: „Verlassen Sie sich niemals nur auf einen Berater“, warnt Plesse. „Sie müssen immer wenigstens zwei voneinander unabhängige Berater haben, die sich auch gegenseitig die Arbeit überprüfen.“

Der Grund ist nachvollziehbar: Wer 20 Jahre mit demselben Steuerberater oder Anwalt arbeitet, entwickelt eine gewisse Betriebsblindheit. „Der hinterfragt nicht mehr, ob irgendetwas sinnvoll ist, der nimmt das teilweise als Gegebenheit hin“, so Plesse. Externe Berater mit frischem Blick seien daher unverzichtbar.

Die Tücken im Detail

Wie wichtig sorgfältige Prüfung ist, zeigt ein weiteres Beispiel. Bei der Kontrolle eines Gesellschaftsvertrags für eine Familiengesellschaft stellte Plesse fest, dass die Nachfolgeregelung fehlerhaft formuliert war. „Nachfolgeberechtigt sind ausschließlich andere Gesellschafter und deren Abkömmlinge“, stand im Entwurf des Notars. Das Problem: Die eigenen Abkömmlinge wären damit ausgeschlossen gewesen. „Die richtige Formulierung wäre gewesen: Gesellschafter – ohne das Wort 'andere' – und deren Abkömmlinge“, erklärt Plesse.

Auch bei Eheverträgen lauern Fallstricke. Das prominenteste Beispiel: Boris Becker. Bei seiner Hochzeit mit Barbara Feltus wurde ein umfassender Ehevertrag geschlossen – der einen entscheidenden Fehler hatte. „Man hat übersehen, dass Barbara US-Bürgerin ist“, berichtet Plesse. Als die Ehe kriselte, zog Barbara mit den Kindern nach Florida, einem Bundesstaat mit Halbteilungsgrundsatz. „Unabhängig von der Vermögensherkunft ist der Grundsatz: Wir teilen das jetzt so, beide haben danach die Hälfte.“ Der deutsche Ehevertrag war damit praktisch wertlos.

Wegzugsbesteuerung: Das verkannte Risiko

Ein besonderes Augenmerk legt Plesse auf die Wegzugsbesteuerung, die in den vergangenen Jahren massiv verschärft wurde. Das Szenario: Eine Mutter vererbt oder verschenkt an ihre in England lebende Tochter wesentliche Anteile (ab einem Prozent) an Kapitalgesellschaften. Die Folge: Neben der Schenkung- oder Erbschaftsteuer wird zusätzlich Wegzugsbesteuerung fällig – und zwar nicht anrechenbar.

„60 Prozent des Gewinns sind mit dem persönlichen Steuersatz in Deutschland zu versteuern, die Steuerbelastung liegt im Schnitt bei 30 Prozent“, rechnet Plesse vor. Bei 100 Millionen Gesellschaftsanteilen fallen also 30 Millionen Ertragssteuern an. „Die Bemessungsgrundlage für die Erbschaftsteuer bleibt trotzdem 100 Millionen und nicht 70 Millionen.“

Besonders heikel: Auch ein Auslandsstudium kann schon zur Wegzugsbesteuerung führen, wenn das Kind bereits am Unternehmen beteiligt ist. „Da würde ich vorher vernünftigen Rat holen“, empfiehlt Plesse. Denn das Ignorieren kann teuer werden: „Wenn Steuern in Höhe von mindestens einer Million hinterzogen worden sind, ist die Mindeststrafe ein Jahr Gefängnis ohne Bewährung.“

Keine perfekte Lösung – aber geeignete

Plesses Fazit ist ernüchternd und realistisch zugleich: „Es gibt keine perfekte Lösung, höchstens geeignete.“ Entscheidend sei, die individuellen Risiken zu kennen, vor denen der Mandant tatsächlich Angst hat. Da sich Rahmenbedingungen, Gesetze und Familiensituationen permanent ändern, müssen alle Strukturen regelmäßig überprüft werden – „nicht alle zehn Jahre, das muss häufiger passieren.“

Die Bandbreite möglicher Instrumente ist groß: von Familiengesellschaften über Stiftungen bis zu Versicherungsmänteln, von Eheverträgen über Pflichtteilsverzichte bis zu Vollmachten und Notfallordnern. „In manchen Fällen macht sogar Wegzugsberatung Sinn“, sagt Plesse. Wer konkrete Ängste vor politischen Entwicklungen habe, sollte sich frühzeitig überlegen: „Wo gehst du eigentlich hin? Und wie kriegst du eine Aufenthaltsgenehmigung?“

Am Ende gilt: Asset Protection ist kein Produkt von der Stange, sondern ein komplexer Prozess, der Expertise aus verschiedenen Bereichen erfordert – und vor allem die Bereitschaft, unangenehme Fragen zu stellen und ehrliche Antworten zu geben. “Es gibt keine Untergrenze, ab der man sich mit dem Thema beschäftigen sollte“, betont Plesse. Auch Normalverdiener mit einer einzigen Immobilie sollten vorsorgen: „Wenn die wegen eines Erbstreits weg ist, ist das verdammt ärgerlich – und im Zweifel sogar noch schmerzhafter als für jemanden mit 50 Millionen Vermögen.“