Haben Sie uns dafür ein Beispiel?


Jörg Plesse: Ostmann-Gewürze ist so ein Fall. 1983 verunglückte eine Hauptgesellschafterin des Ostmann-Konzerns mit dem Auto. Ihre Töchter waren mit im Auto. Eine der Töchter starb zeitgleich mit Ihrer Mutter beim Unfall. Die andere Tochter überlebte ihre Mutter nur um ein paar Stunden. Dadurch erbte zunächst die Tochter und danach deren Vater und damit der Ex-Mann. Der wurde dadurch Mitgesellschafter, sehr zum Ärger der Familie. Das hätte man bei richtiger Beratung problemlos verhindern können.
Ein weiteres Beispiel: Ein Kunde will nach dem Tod der Frau, dass deren Erbe gleich auf die Tochter übergeht. Der Berater empfiehlt ihm eine Erbausschlagung, versäumt aber nachzufragen, ob die Tochter wirklich von der verstorbenen Ehefrau war. Am Ende ging das Erbe an entfernte Verwandte, weil der Mann die Tochter mit in die Ehe gebracht hatte und sie nach der Ausschlagung natürlich nicht erbberechtigt war.

Das sind ja unglaubliche Fehler.


Jörg Plesse: Das sind besonders krasse Beispiele, aber eine Statistik von Allensbach behauptet, dass rund 80 Prozent der Testamente in Deutschland mangelhaft sind. Das entspricht auch meiner Praxiserfahrung. Sie sind entweder handwerklich schlecht gemacht, so wird selbst in manchen notariellen Testamenten nicht mal richtig zwischen Erbe und Vermächtnisnehmer unterschieden. Oder sie waren einmal gut, aber passen einfach nicht mehr zur aktuellen Lebenssituation.

Brauchen wir einen Testaments-Tüv?

Jörg Plesse: Das ist eine gute Idee, aber schlecht umsetzbar. Darum muss sich jeder selbst kümmern. Deshalb empfehle ich jedem, einmal im Jahr einen festen Termin zu machen, in dem man alle wichtigen Dokumente, also unter anderem Testament, Ehevertrag, Gesellschaftsverträge, Vollmachten und Patientenverfügung in Ruhe durchliest. Dabei sollte man sich die folgenden drei Fragen stellen und beantworten: 1. Passt das noch zu unserer Lebenssituation? 2. Ist das noch das was ich will? 3. Verstehe ich das auch alles noch? Bei dreimal Ja setzen Sie einen neuen Termin in einem Jahr fest. Zweifeln Sie auch nur an einer Antwort, brauchen Sie eine neue Beratung. Etwa alle fünf Jahre ist es sinnvoll, auch einen Fachmann zu Rate zu ziehen. Bei der Erstellung würde ich immer zwei unabhängige Berater hinzuziehen.