Im Juli musste die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) wieder einmal diverse Finanzmarktteilnehmer verwarnen und Ermittlungen einleiten. Besonders häufig ging es um Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen ohne die dafür nötige Erlaubnis nach deutschem Kreditwesengesetz (KWG) oder Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG). Auch gegen Identitätsmissbrauch schritten die Finanzaufseher ein.

Hier kommt der Überblick:

Betrug mit Aktien

Seit einigen Monaten häufen sich Meldungen über Betrugsversuche, bei denen Aktien bekannter oder vorbörslicher Unternehmen angeboten werden, heißt es von der Bafin.

Im Juli warnte die Bafin etwa vor Angeboten auf der Website rkr-epsilon.com: Dort böten die unbekannten Betreiber vorbörsliche Aktien an, ohne über die dafür erforderliche Erlaubnis für Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen zu verfügen. Hinzu kommt ein Fall von Identitätsmissbrauch, denn entgegen den Angaben der Betreiber besteht keinerlei Zusammenhang mit der tatsächlich existierenden RKR Epsilon Limited auf den Cayman Islands.

Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis

Um in Deutschland Bankgeschäfte zu betreiben, benötigen Unternehmen eine Erlaubnis der Bafin. Immer wieder bieten Firmen ohne Zulassung Geldanlageprodukte im Internet an. Die Finanzaufsicht, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten, bei Finanzdienstleistungen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen. Oft fehlen auf kriminellen Internetseiten etwa Angaben zum Firmensitz und Impressum. Ob ein Unternehmen von der Bafin zugelassen ist, lässt sich in der Unternehmensdatenbank der Finanzaufsicht nachschauen.

Die Bafin warnt aktuell vor den Websites alpengoldltd.com und web.alpen-gold-ltd.com. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht bieten die Betreiber der Website ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen an. Auch den Handel mit Krypowerten bietet sie ohne Zulassung an. 

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Die Bafin lastet der agrialfinanzen.de Betrug mit Krediten an. Unbekannte bieten Privatpersonen den Abschluss von Darlehensverträgen an. Die Betreiber geben an, von der Bafin beaufsichtigt zu werden. Diese Behauptung ist falsch, heiß es von der Bankenaufsicht.

Das Einlagengeschäft ohne Bafin-Zulassung bietet zinsvergleich365.de an. Die Bankenaufsicht warnt auch vor E-Mails von der Adresse [email protected]. Das Angebot ist unerlaubt. Die Betreiber haben im Impressumangabe fälschlicherweise angegeben, dass das Unternehmen von der Bafin beaufsichtigt wird.

Dasselbe gilt auch für eine weitere Reihe nahezu identischer Websites, auf denen unerlaubt Bankgeschäfte, Finanz- und Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten werden. Die Betreiber dieser Websites werden nicht von der Bafin beaufsichtigt:

agrialfinanzen.de, aivoris.net, allenbygroup.com, alpengoldltd.com (und web.alpen-gold-ltd.com), astenorag.com, bbm-trade.com, becker-brandt.com, colmex-prime.com, ecomtrade24.com, firstclassinvesting.com, growthline.ltd, hub-wiser.com, iponexus.net, market-returns.com, my.powertooltrade.vip, natrifort.com, natrifort.net, norwald.io, tcinosgroup.com, ubstrade-fx.com

Die Finanzaufsicht Bafin warnt vor einer Reihe nahezu identischer Websites. die unter dem Slogan „Secure. Fast. Effortless Crypto Management“ auftreten. Nach Erkenntnissen der Bafin bieten die Betreiber dort ohne Erlaubnis Krypto-Dienstleistungen an. Die Bafin beaufsichtigt die Website-Betreiber nicht.

Bislang hat die Bafin folgende Websites identifiziert:

Hubexchange.org, Vaultbitgov.com, Etherna.cfd, Securexchanges.com, euro-vault.pro

Eine weitere Plattformreihe, vor der die Bafin warnt, wirbt mit den Slogans „Intelligenter Handel mit null Spreads“ und „Intelligenter Trading mit null Spreads“. Diese Betreiber bieten nach Erkenntnissen der Bafin ohne Erlaubnis Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen an:

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migconsults.de, ito-consults.com, gmdfunds.com, nordgg.com, kronbergpartners.com, fidelixgo.com, zielgeradeltd.com, blxinvesting.de

Ein weiteres Beispiel sind mehrere nahezu gleiche Websites, die den Slogan „Handeln Sie am globalen Finanzmarkt über alle fünf Märkte“ verwenden. Die Bafin warnt vor folgenden Seiten:

alpinenova.io, degiropartners.io, deltaprivatecapital.com 

Kryptodienstleistungen ohne Erlaubnis der Bafin bieten Plattformen unter folgendem Slogan an „Secure. Fast. Effortless Crypto Management“. Die Bafin warnt vor folgenden, nahezu identischen Internetseiten:

Hubexchange.org, Vaultbitgov.com, Etherna.cfd, Securexchanges.com, euro-vault.pro

Dieselbe Masche, nur ein anderer Slogan: „Verbessern Sie Ihr Krypto-Handelserlebnis“ Dabei warnt die Bafin aktuell vor diesen Websites:

euroxnow.com, euroxone.com, iggroup.ai

In dem Monat warnt die Bafin zudem vor folgenden Firmen und Internetseiten, die Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis angeboten haben:    

  • aivoris.net
  • allenbygroup.com
  • astenorag.com
  • bbm-trade.com
  • becker-brandt.com
  • colmex-prime.com
  • ecomtrade24.com
  • firstclassinvesting.com
  • growthline.ltd
  • hub-wiser.com
  • iponexus.net
  • market-returns.com
  • my.powertooltrade.vip
  • natrifort.com, natrifort.net
  • norwald.io
  • tcinosgroup.com
  • ubstrade-fx.com

Finanzgeschäfte unter falschem Namen

Um zu verschleiern, dass ihnen die Erlaubnis für Finanzgeschäfte fehlt, nutzen Betrüger häufig die Namen bestehender Unternehmen. Unter dieser falschen Identität werden dann vermeintliche Finanzangebote unterbreitet – teilweise kopieren Kriminelle dafür ganze Internetseiten

Den Namen der Münchener Versicherung Allianz nutzen Betrüger für falsche Festgeld- und Tagesgeldangebote. Die Bafin warnt in diesem Zusammenhang vor Angeboten, die von der Domain @allianzeu.com versendet werden. In gefälschten Formularen verwenden die Betreiber außerdem die Domain @service-allianz.com. Die Angebote stammen nicht von der Versicherung oder einem damit verbundenen Unternehmen. Es handele sich vielmehr um Identitätsmissbrauch. 

In diesem Monat warnte die Bafin unter anderem vor folgenden Fällen von Identitätsmissbrauch oder Identitätsdiebstahl:

  • appitalconsulting.com (zulasten der Appital)
  • broadreacheu.com (zulasten der Broad Reach)
  • brain-capital-asset.com (zulasten der Brain Capital Asset Management)
  • clearmarketeurope.com (zulasten eines britischen Unternehmens)
  • dbinvestition.com (zulasten der BPI Management)
  • dlj-grp.com, donze-unlimited.com (zulasten der britischen DLJ International Group Limited)
  • etf-admiral.global (zulasten der Admirals Europe (CySEC-beaufsichtigt, Zypern)
  • festgeldinfo24.com (zulasten der Randstad Financial Services GmbH)
  • klauskassner.com (zulasten des Wertpapierinstituts Klaus Kassner)
  • kingstonhorizonpartners.com (zulasten eines amerikanisches Unternehmen)
  • lumen-ki.de und lumen-ki.app (zulasten der NAGA Pay, Berlin)
  • mindora.group, mindora.to (zulasten der Gesellschaft für Kryptoregisterführung)
  • mybloomx.de (zulasten der Gesellschaft für Kryptoregisterführung)
  • novumcapital.org (zulasten der Novum Capital Management)
  • roinvest.net (zulasten der Invest in Vision)
  • sc-service.cc (zulasten der Standard Chartered Bank AG)
  • utewealth.com (zulasten der Ute Schaefer Wealth)
  • velmontcap.com (zulasten der Bankhaus Scheich Wertpapierspezialist AG)
  • watermarkinvestments.com (zulasten der Watermark Group, USA)
  • whitelake-invest.de (zulasten der Whitelake Capital)
  • willemsen-vermoegensverwaltungen.de (zulasten der Bruno Willemsen Vermögensverwaltungen)
  • zinslab.de (zulasten der HMC Maritime Capital)

Verstoß gegen die Prospektpflicht

In Deutschland dürfen Wertpapiere – mit wenigen Ausnahmen – nicht ohne einen von der Bafin gebilligten Prospekt öffentlich angeboten werden. Die Finanzaufseher prüfen dabei, ob der Prospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält, sowie, ob der Inhalt verständlich ist und keine Widersprüche enthält. Ein Verstoß gegen die Prospektpflicht wird mit einer Geldbuße von bis zu 5 Millionen Euro beziehungsweise 3 Prozent des Gesamtumsatzes des letzten Geschäftsjahres geahndet.

Anleger können in einer Datenbank online überprüfen, ob ein Prospekt bei der Bafin hinterlegt ist. Allerdings prüft die Bafin Angebote nicht auf ihre Seriosität und inhaltliche Richtigkeit.

Die Bafin spricht von einem „hinreichend begründeten Verdacht“, dass die IDS System in Deutschland Wertpapiere in Form von auf ihren Namen lautenden Aktien ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet.