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Jupiter-Fondsmanager Rhys Petheram „Das vorgeschlagene EU-Ökolabel misst Aktien- und Rentenfonds mit zweierlei Maß“

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Hinzu kommt, dass das Rahmenwerk für das EU-Ökolabel ironischerweise keine Vorgaben darüber enthält, wie die verbleibenden 30 Prozent eines Fonds, der sich als grüner Anleihefonds qualifiziert, zu investieren sind. Während die Ausschlussliste für Aktienfonds klar formuliert ist, sind die Ausschlusskriterien für Unternehmensanleihen weniger eindeutig und zum Teil unvollständig. Die TEG scheint der Frage auszuweichen, wie grüne Anleihen von Unternehmen mit wesentlichen Aktivitäten der Ausschlussliste behandelt werden sollten. Formulierungen, die dazu ermuntern, das Kriterium Nachhaltigkeit auch für diese Tranche des Portfolios zur Maxime zu machen, würden Kunden die Gewissheit bieten, dass ihre Anlagen im Einklang mit ihren Prinzipien stehen.

Aktiven vs. Anleihen: Unklare Erwartungen an grüne Investments

Im Gegensatz zu den Anforderungen des EU-Ökolabels an Anleihefonds eignen sich die vorgeschlagenen Standards für Aktienfonds besser für die derzeitigen Anlagepraktiken und künftige Bestrebungen. Aktienfonds müssen 60 Prozent ihres verwalteten Vermögens aus Unternehmen generieren, deren Umsatz durch nachhaltige Aktivitäten erwirtschaftet wird. Von diesen 60 Prozent müssen 20 Prozent einen „grünen Umsatzanteil“ von mindestens 50 Prozent vorweisen, die anderen 40 Prozent einen Mindestanteil zwischen 20 und 49 Prozent.

Unserer Ansicht nach werden diese Unterschiede bei den vorgeschlagenen Standards für Aktien- und Anleihefonds zu deutlichen Unterschieden bei den Erwartungen an die Ergebnisse führen. Theoretisch könnten Anleihe-Portfolios in einigen Fällen in Branchen investieren, die auf der Ausschlussliste für Aktienfonds stehen, und umgekehrt. So könnten auf Einzeltitelebene nicht als „grün“ gekennzeichnete Anleihen von Emittenten wie dem Elektrofahrzeughersteller Tesla von der Aufnahme in einen Anleihefonds mit Umweltgütezeichen ausgeschlossen sein, dafür jedoch in einem Aktienfonds gehalten werden. Dies kann zu einem echten Problem für nachhaltigkeitsorientierte Multi-Asset-Fonds werden, wo die unterschiedlichen Kriterien zu einer widersprüchlichen Positionierung entlang der Kapitalstruktur führen könnten.

Nachhaltig wirtschaftende Unternehmen fördern

Ein positiver Schritt zur Lösung dieser Probleme wäre, die Anforderungen für Anleihe- und Aktienfonds anzugleichen, indem man sich auf die Aktivitäten auf Unternehmensebene konzentriert. Darüber hinaus könnte das Ökolabel für Anleihen auch auf solche Anleihen ausgeweitet werden, die bereits als „grün“ gekennzeichnet sind, um ihren Beitrag zur Verbesserung unternehmerischen Engagements sowie das Potenzial für effektivere Zusatzmaßnahmen künftig anzuerkennen.

Wir unterstützen zwar den Markt für grüne Anleihen und glauben, dass er eine Rolle bei der Schließung der Finanzierungslücke spielen kann. Es ist uns jedoch wichtig zu betonen, dass die Unternehmen selbst Ergebnisse liefern müssen – nicht ihre Finanzinstrumente. Ziel des EU-Umweltzeichens sollte es daher sein, Fondsmanager zu ermutigen, in nachhaltig wirtschaftende Unternehmen zu investieren und als aktive Interessenvertreter zu agieren. Für wirklich nachhaltige Unternehmen sollte die Unterstützung ihres Kapitalbedarfs unabhängig von der Vergabe des Ökolabels im Mittelpunkt stehen.

Über den Autor:
Anleihen-Experte Rhys Petheram managt für Jupiter Asset Management mehrere Fonds, unter anderem ist er Co-Fondsmanager des Jupiter Global Ecology Diversified.

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