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Juristische Grauzone Investitionen in Kryptowährungen aus rechtlicher Sicht

Rechtsanwalt Dr. Markus Kaulartz, CMS Deutschland, hat sich auf IT-Recht, IT-Sicherheit und Datenschutz spezialisiert
Rechtsanwalt Dr. Markus Kaulartz, CMS Deutschland, hat sich auf IT-Recht, IT-Sicherheit und Datenschutz spezialisiert | Foto: CMS

Eine neue Art der Unternehmensfinanzierung fasziniert gerade Start-Ups und Investoren: sogenannte Initial Coin Offerings oder schlicht ICOs. Damit erschaffen Unternehmen ihre eigene Kryptowährung und verkaufen diese an Investoren. Die durch den Verkauf erlangten Einnahmen werden sodann zum Aufbau des Unternehmens oder zur Finanzierung eines konkreten Projekts verwendet.

Der Erfolg der ICOs überraschte selbst Kenner der Branche: So wurden in den Jahren 2016 und 2017 weltweit knapp 4 Milliarden US-Dollar mit dem Verkauf von Kryptowährungen, den sogenannten Tokens, eingenommen. Bei den beiden größten ICOs Filecoin und Tezos verkauften die Initiatoren jeweils Tokens im Wert von rund 250 Millionen US-Dollar.

Warnung der Behörden

Mancher Beobachter tut den Erfolg von ICOs als Hype ab, was zumindest erklären würde, weshalb die Investitionen steigen, obwohl ihnen neben dem Token häufig keine weiteren Gegenleistungen gegenüberstehen. Denn tatsächlich erhalten die Investoren in aller Regel keine Unternehmensanteile oder Dividendenansprüche. Dies liegt daran, dass in solchen Fällen die strengen Wertpapiervorschriften Anwendung fänden, was Emittenten wegen des erheblichen Mehraufwands nach Möglichkeit vermeiden. Stattdessen erhalten die Investoren meist nur die Tokens, die anschließend zwar häufig auf einer noch zu entwickelnden Plattform eingesetzt werden können, allerdings ohne weitergehende Rechte. Treten Kurssteigerungen ein, so hängen diese schlicht damit zusammen, dass die Nachfrage bei konstantem oder sinkendem Angebot steigt.

Eine Wertsteigerung um das Zehnfache innerhalb weniger Wochen ist zwar keine Seltenheit. Solche Fälle dürfen aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass viele Tokens massiv an Wert verloren haben und letztlich auch ein Totalverlust möglich ist. Hierauf wiesen zuletzt auch die Bafin und die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA mit besonderer Deutlichkeit hin: Insbesondere Verbrauchern ohne Branchenkenntnis raten die Behörden von der Investition in ICOs dringend ab.

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Investoren über Risiken aufklären

Sie treffen damit einen wunden Punkt, den die Branche gerne ignoriert: Investoren werden von den Emittenten meist nur unzureichend über Risiken aufgeklärt. Zwar finden die strengen gesetzlichen Regeln zur Prospektpflicht bei vielen ICOs keine Anwendung. Aufklärungspflichten ergeben sich aber auch aus der Vertragssituation, konkretisiert durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Prospekthaftung. Für Emittenten ist wichtig, keine unwahren Informationen zu verbreiten oder beim Investor einen unrichtigen Eindruck über die Chancen und Risiken der Investition zu wecken. Wer hier Fehler begeht, riskiert Schadensersatzansprüche in Höhe der verzinsten Investition, was für betroffene Start-Ups das vorzeitige Aus Ihrer unternehmerischen Aktivitäten bedeuten würde.

Sind Tokens Wertpapiere?

Während ein Teil der Community im Jahr 2016 wenig von regulatorischer Compliance hielt und nicht wenige ICOs dadurch von sich reden machten, dass das eingesammelte Geld schlicht anderweitig verwendet wurde, so zeigt die Beratungspraxis, dass sich heute mehr und mehr Unternehmen vor dem Verkauf von Tokens anwaltlich beraten lassen. Gerade weil sich die Bafin – im Gegensatz beispielsweise zu ihrem Äquivalent in Singapur – mit konkreten Empfehlungen zurückhält, ist es wichtig, Risiken richtig einzuschätzen. Brisant ist dieser Aspekt vor dem Hintergrund, dass ICOs nur teilweise reguliert sind. Während man im Falle, dass zusammen mit den Tokens Unternehmensanteile oder Dividendenansprüche veräußert werden, in der Regel immer zu einer Qualifikation als Wertpapier gelangt, so ist die Rechtslage bei anderen ICOs lange nicht so eindeutig.

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