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Justizministerin Katarina Barley Maklergebühr bei Immobilienkauf auf neuem Fundament

Auch beim Kauf von Wohnimmobilien hierzulande soll künftig gelten: Wer den Makler beauftragt, muss ihn bezahlen. Das sieht zumindest ein Gesetzesentwurf vor, mit dem Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) Verbrauchern Nebenkosten beim Erwerb von Wohnungen und Häusern senken will. „Ein eigenes Zuhause wird gerade für junge Menschen und Familien immer schwerer zu finanzieren“, zitiert die Süddeutsche Zeitung aktuell Barley. „Oft müssen Käufer enorme Maklerkosten tragen, obwohl der Verkäufer den Makler beauftragt hat.“

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Das so genannte Bestellerprinzip wurde bereits in das Mietrecht aufgenommen: Seit Juni 2015 müssen Vermieter die Courtage tragen, wenn sie den Makler beauftragt haben. Falls dieser Grundsatz künftig bundesweit ebenfalls auf den Kauf von Wohnimmobilien übertragen wird, müssten Immobilienmakler hierzulande mit sinkenden Einnahmen rechnen. Auf 600 Millionen Euro beziffert das Bundesjustizministerium das wegbrechende Auftragsvolumen deutscher Makler. Das entspräche einem Minus um ein Zehntel ihres bisherigen Geschäfts.

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