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Kabinett verabschiedet Regulierung für Vermittler geschlossener Fonds

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Nach Ansicht des VGF bietet der vorgelegte Regierungsentwurf eine gute gesetzliche Grundlage und einen einheitlichen Rahmen, um den Markt der geschlossenen Fonds fachgerecht zu regulieren und den Anlegerschutz zu optimieren. Durch das kommende Gesetz stehen geschlossene Fonds zukünftig auch regulatorisch auf Augenhöhe mit anderen Anlageformen.

Skepsis seitens der Banken

Kritik kommt von den Banken.“Die Bundesregierung hat Verbraucherinteressen aus koalitionstaktischen Erwägungen geopfert“, sagt Stephan Götzl, Präsident des Genossenschaftsverbands Bayern (GVB). Götzl tritt für eine Beaufsichtigung der Finanzanlagenvermittler durch die Bafin ein und kann in der aktuellen Regelung kein einheitliches Anlegerschutzniveau erkennen.

Der GVB-Präsident fordert, dass für Finanzanlagenvermittler die gleichen Pflichten wie für Bankberater gelten müssen. „Die Einhaltung muss jährlich und anlassbezogen durch Wirtschaftsprüfer überwacht werden. Verbrauchern sollte gegen freie Finanzvermittler zudem ein institutionalisiertes Schlichtungsverfahren wie bei Banken und Versicherungen offenstehen.“, so Götzl weiter. Zudem sei erforderlich, dass Finanzanlagenvermittler als Tätigkeitsvoraussetzung über eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung verfügen.

Über deren Höhe gibt es seitens der Bundesregierung noch keine Aussage. Dieses Detail wird ebenso wie eine eventuelle „Alte-Hasen-Regelung“ Bestandteil einer noch ausstehenden Ausführungsverordnung zur Gesetzesnovelle aus dem Wirtschaftsministerium sein.

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