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in AnalysenLesedauer: 3 Minuten

Kabinettsentwurf vorgelegt Gewinne mit Xetra-Gold und Co. bleiben steuerfrei

Das Reiterstandbild von August dem Starken wird restauriert
Das Reiterstandbild von August dem Starken wird frisch vergoldet: Gold ist ein häufig gewählter Anlagegegenstand. Wer konkret in Xetra-Gold-Zertifikate investiert, kann die Gewinne nach einer Haltefrist vermutlich auch weiter steuerfrei einsammeln. | Foto: imago images / ddbd
Andreas Beys
Foto: Sauren

Gute Nachricht für alle Privatanleger, die ihr Geld unter anderem in Xetra-Gold-Zertifikate oder vergleichbaren Zertifikaten angelegt haben: Es bleibt bei der bisherigen Regelung. Hält man diese Zertifikate länger als ein Jahr, dann sind die daraus erzielten Veräußerungsgewinne steuerfrei. Hält man die Spekulationsfrist von einem Jahr nicht ein, so sind die daraus erzielten Veräußerungsgewinne gemäß Paragraf 23 Einkommensteuergesetz (EStG) steuerpflichtig.

Mit dem Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2020 des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), der Ende Juli 2020 veröffentlicht wurde, wollte das Ministerium die bisherige Regelung kippen. Der Entwurf sah vor, dass im Paragraf 20 Absatz 1 Nummer 7 Satz 1 EStG die Definition des steuerlichen Begriffs „Sonstige Kapitalforderungen“ erweitert wird. In der Begründung des BMF stand damals:

„Die Änderung in § 20 Absatz 1 Nummer 7 ESTG erweitert den Begriff der Kapitalforderungen und erfasst zukünftig auch Erträge aus Forderungen, wenn anstatt der Rückzahlung des geleisteten Geldbetrages eine Sachleistung gewährt wird oder eine Sachleistung gewährt werden kann. Mit der Erweiterung des Tatbestandes werden somit auch Kapitalanlagen erfasst, die auf die Lieferung von Gold oder anderen Edelmetallen gerichtet sind und wirtschaftlich mit Zertifikaten vergleichbar sind.“

In der Folge sind in den Medien daraufhin diverse Artikel vom Ende der Steuerfreiheit von Xetra Gold erschienen und haben viele Xetra-Gold-Anleger verunsichert.

Vom Referentenentwurf zum Regierungsentwurf

Laut des deutschen Bundestags kommen mehr als die Hälfte der eingebrachten Gesetzesentwürfe von der Regierung. Die Regierungsvorlagen werden meistens im fachlich zuständigen Ministerium auf Referatsebene (hier: Bundesministerium für Finanzen) erarbeitet. Daher heißt ein noch nicht von der Bundesregierung beschlossener Gesetzesentwurf „Referentenentwurf“.