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Kabinettsentwurf vorgelegt Gewinne mit Xetra-Gold und Co. bleiben steuerfrei

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Der Referentenentwurf wird inhaltlich mehrfach überarbeitet. Zudem können in dieser Phase auch die diversen (Fach-)Verbände Stellung zu den geplanten Änderungen beziehen. Und im Falle dieser Änderungspläne haben hier beispielsweise die Deutsche Kreditwirtschaft, die Bundessteuerberaterkammer sowie der Verband der Auslandsbanken in Deutschland e.V. die Pläne des Bundesministeriums in Sachen „Sonstige Kapitalforderungen“ kritisiert. Dabei wurden von den Verbänden teils unterschiedliche Gründe für ein Absehen der geplanten Änderungen dargelegt. Gemein hatten sie aber, dass die geplanten Änderungen nicht mit den bisherigen Rechtsprechungen des Bundesfinanzhofs (BFH) vereinbar seien.

Über den Referentenentwurf stimmt das Kabinett ab, also alle an der Regierung beteiligten Minister unter der Leitung der Bundeskanzlerin. Der Beschluss des Kabinetts macht das Gesetzesvorhaben zu einem förmlichen Regierungsentwurf und durchläuft dann den Bundestag und Bundesrat.

Nun liegt der Kabinettsentwurf vom 1. September 2020 für das Jahressteuergesetz vor: Die im Referentenentwurf vorgesehenen Änderungen in Sachen „Sonstige Kapitalforderungen“ sind nicht mehr enthalten und somit wieder gestrichen worden. Offensichtlich war unter anderem die Kritik der Verbände berechtigt. Wie gesagt, eine gute Nachricht für Xetra-Gold-Anleger.


Über den Autor:
Steuerexperte Andreas Beys ist Finanzvorstand der Kölner Dachfondsgesellschaft Sauren Fonds-Service und darüber hinaus Mitglied im BVI-Steuerausschuss.

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