
An den Geräten können Kunden Bitcoin und andere Kryptos handeln. Eine erforderliche Erlaubnis der Bafin habe nicht vorgelegen und die Automaten seien zur Geldwäsche geeignet, heißt es seitens der Behörde.
An insgesamt 35 Standorten gingen demnach Bafin-Beamte der Bafin gemeinsam mit Polizei und Deutscher Bundesbank sowie in Abstimmung mit dem Bundeskriminalamt (BKA) mit rund 60 Einsatzkräften gegen die Hintermänner vor und sammelten die Automaten ein.
Zur Begründung teilt die Bafin mit: „Das Wechseln von Euro in Krypto-Währungen und umgekehrt stellt gewerbsmäßigen Eigenhandel oder ein Bankgeschäft dar und benötigt deshalb laut Gesetz (§ 32 Kreditwesengesetz) die ausdrückliche Erlaubnis der Bafin. Andernfalls wird das Geschäft illegal betrieben.“
Bafin will Geldwäsche bekämpfen
Die Erlaubnispflicht schütze sowohl die Integrität des Finanzsystems als auch Verbraucherinnen und Verbraucher. Mit dem Handel mit Krypto-Werten seien erhebliche Risiken bis hin zum Totalverlust verbunden. Polizei und Staatsanwaltschaft verfolgen illegal handelnde Betreiber strafrechtlich, denen bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug drohen.
Tauschautomaten, an denen die Sorgfaltspflichten nicht eingehalten werden, eignen sich den Aufseher wegen der Anonymität zufolge zur Geldwäsche. Wer hohe Barbeträge von mehr als 10.000 Euro annimmt, muss zur Prävention die Identität des Kunden feststellen.