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„Kampfansage an die Mitbewerber“ Policen-Polizei: Was taugt die neue BU-Versicherung der Basler?

Versicherungsmakler Philip Wenzel. Foto: privat
Versicherungsmakler Philip Wenzel. Foto: privat
Die Qualität von Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) hängt in erster Linie von den Bedingungen des Tarifs ab. Hier lassen sich die Leistungsversprechen des Versicherers ablesen, aber auch Einschränkungen der Absicherung erkennen.

Da eine BU für gewöhnlich 30 Jahre oder länger das Einkommen des Versicherten zu schützen hat, ist auch ein Blick auf die Erfüllbarkeit des Leistungsversprechens notwendig. Dieses lässt sich einerseits von der Finanzstärke des Unternehmens ableiten. Allerdings können auch große Unternehmen von heute auf morgen verschwinden, weil große Unternehmen eben auch große Fehlinvestitionen tätigen können.

Vier Parameter spielen eine Rolle

Als Vermittler sollte man also eher nicht aufgrund von Unternehmenskennzahlen zu dem einen oder anderen Tarif raten. Aber schlechte Kennzahlen dienen immerhin dazu, von dem einen oder anderen Tarif abzuraten.

Auf der anderen Seite lässt sich die Erfüllbarkeit des Leistungsversprechens auch am Tarif selbst ablesen. Dazu müssen vier Parameter betrachtet werden: der Leistungsumfang, die Prämie, die Gesundheitsprüfung und die Leistungsprüfung. Ist der Tarif leistungsstark, muss die Prämie hoch sein oder die Gesundheits- oder Leistungsprüfung besonders streng. Entweder holt der Versicherer über die Prämie das Geld, minimiert über den Leistungsumfang sein Risiko, schützt seinen Bestand über die Gesundheitsprüfung oder hält das Geld über die Leistungsprüfung zurück.

Blick auf die Spanne zwischen Brutto- und Nettobeitrag

Ist hier ein Missverhältnis zu erkennen, sollte man den Tarif besser eine Weile beobachten. Vor allem dann, wenn die Spanne zwischen dem Brutto- und dem Nettobeitrag auffällig groß ist. Denn diese Spanne ist neben der Leistungsprüfung ein wichtiges Regulativ des Versicherers, sollte erst im Nachhinein festgestellt werden, dass die Kalkulation des Tarifs nicht aufgeht.

Die Basler Lebensversicherung hat im April dieses Jahres ihre erste selbstständige BU auf den Markt gebracht. Der Tarif ist eine regelrechte Kampfansage an die Mitbewerber. Er ist leistungsstark, bietet eine vereinfachte Gesundheitsprüfung, und liegt preislich bei vielen Berufen 10 bis 20 Prozent unter dem Markt. Grund genug, sich die einzelnen Parameter genauer anzusehen.

Die Leistung

Der Tarif ist modular aufgebaut und lässt sich um Leistung bei Krankschreibung, lebenslange Leistung bei Pflege, Einmalleistung bei Eintritt schwerer Krankheiten und eine garantierte Leistungsdynamik erweitern.
Die optionale Arbeitsunfähigkeits(AU)-Klausel leistet für insgesamt 18 Monate und verzichtet auf eine Beantragung der BU-Rente. Diese Regelung ist äußerst sinnvoll, da gerade die Beantragung der BU-Rente den mutmaßlich arbeitsunfähigen Kunden in vielerlei Hinsicht überfordert. Durch den Verzicht können sich der Versicherte und auch der Versicherer eine Menge Zeit und Ärger sparen.

Der Pflegebaustein würde bei einer Pflegebedürftigkeit vor Vertragsende die vereinbarte BU-Leistung lebenslang erbringen. Außerdem erhält der Kunde vor Ablauf der Versicherungsdauer ein Angebot für eine Pflegerente der Basler ohne erneute Gesundheitsprüfung. Dieser zweite Teil des Pflegebausteins ist insgesamt auf 2.000 Euro begrenzt. Die Begrenzung ist im Sinne des Kollektivs sehr zu begrüßen.

Die Basler schränkt nicht nur bei der Pflegeoption Leistungshöhe und -umfang ein, sondern auch in anderen Bereichen, die zum Teil im Folgenden gezeigt werden. In diesen Begrenzungen ist vielleicht auch das Geheimnis der Kalkulation zu suchen.

Auch Summe bei Schweren Krankheiten begrenzt

Auch die Absicherung der schweren Krankheiten ist in der Summe begrenzt. Der Versicherte erhält eine Einmalleistung in Höhe von pauschal 5.000 Euro bei Eintritt einer von elf schweren Krankheiten, wie Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall oder Multiple Sklerose. Ob diese Höhe bedarfsgerecht ist, sei dahingestellt beziehungsweise sogar anzuzweifeln. Allerdings ist sie im Sinne der Kalkulation sinnvoll.

Die hinzuwählbare, garantierte Leistungsdynamik ist auf ein Prozent begrenzt. Diese Einschränkung wird ein großes Risiko vom Versicherer nehmen, da die Dynamiken den Versicherer wohl mit das meiste Geld von allen Leistungserweiterungen kosten dürften.

Verzicht auf Umorganisation bei selbstständigen Akademikern

Ein Alleinstellungsmerkmal des Tarifs ist der Verzicht auf Umorganisation bei selbstständigen Akademikern, die zu über 90 Prozent organisatorischen oder kaufmännischen Tätigkeiten nachgehen. Das ist vor allem vertrieblich äußerst interessant, da die Umorganisation für Selbstständige durchaus zum Problem werden kann.

Diese Klausel wird die Basler aber kaum etwas kosten, da ein Selbstständiger, der zu 90 Prozent im Büro arbeitet, auch nur sehr schwer durch Umorganisation wieder berufsfähig gemacht werden könnte. Auch bei längerem Überlegen mag einem nichts einfallen. Hier ist die Kalkulation des Tarifs ebenfalls nicht in Gefahr.

Als letztes Beispiel für sinnvolle Begrenzungen ist die Wiedereingliederungshilfe zu nennen. Sie ist nur zu erhalten, wenn man wieder eine Arbeit aufnimmt, und nicht, wenn die BU aufgrund gesundheitlicher Verbesserung wegfällt. Das ist zwar hart, aber durchaus im Sinne des Kollektivs.