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„Kampfansage an die Mitbewerber“ Policen-Polizei: Was taugt die neue BU-Versicherung der Basler?

in VersicherungenLesedauer: 5 Minuten
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Die Gesundheitsprüfung

Auch eine vereinfachte Gesundheitsprüfung lässt den leidgeprüften Versicherungsvermittler hellhörig werden. Allerdings gilt diese bei der Basler nur für Kunden, die das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Außerdem hat der Versicherer die Rentenhöhe auf 2.000 Euro begrenzt.

Unterm Strich ist auch bei der vereinfachten Gesundheitsprüfung alles anzugeben. Die Vereinfachung besteht im auf drei Jahre verkürzten Abfragezeitraum, was bei manchen Kunden durchaus interessant sein kann. Einer zu großen Antiselektion dürfte sich der Versicherer hier aber nicht aussetzen.

Die Leistungsprüfung

Auch hier kann man nur spekulieren, was da kommen wird. Über den alten Bestand des Deutschen Rings sollte die Basler aber zumindest über ausreichende Erfahrung mit der Regulierung von Berufsunfähigkeitsfällen im Konzern verfügen.

Das Fazit

Zusammenfassend ist anzunehmen, dass die Basler den Tarif vernünftig kalkuliert hat. Die kleinen und größtenteils sinnvollen Einschränkungen minimieren das Risiko des Versicherers wahrscheinlich ausreichend, um auf große Anpassungen oder systematische Leistungsverweigerung verzichten zu können.

Unser Policen-Polizist

Philip Wenzel ist Kaufmann für Versicherungen und Finanzen und betreut bei Freche Versicherungsmakler die biometrischen Risiken. Als gelernter Historiker ist er immun gegen Langeweile und kann auch längere Bedingungswerke ohne Schaden lesen und analysieren.
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