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Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz Bundestag stimmt Fristverlängerung zu

Blick in den Bundestags-Plenarsaal: Das Parlament hat am vergangenen Freitag einer Verlängerung des KapMuG zugestimmt.
Blick in den Bundestags-Plenarsaal: Das Parlament hat am vergangenen Freitag einer Verlängerung des KapMuG zugestimmt. | Foto: imago images / Christian Spicker

Der Bundestag hat am vergangenen Freitag das Ka­pi­tal­an­le­ger-Mus­ter­ver­fah­rens­ge­set­z verlängert. Das berichtet das Online-Rechtsportal des Verlags C.H. Beck. Das Gesetz soll nicht mehr, wie ursprünglich geplant, Ende Oktober 2020 auslaufen. Es soll stattdessen bis Jahresende 2023 gültig sein.

Das Gesetz mit der sperrigen Abkürzung KapMuG wurde 2005 ins Leben gerufen, um geprellte Aktionäre und Anleger schützen. Es räumt diesen die Möglichkeit ein, eigene Schadensersatzforderungen gemeinsam mit anderen Anlegern zu verfolgen. Die Regelung kann hilfreich sein, wenn Anleger ein verlustreiches Finanzprodukt erworben haben und im Nachhinein meinen, über die Risiken schlecht oder irreführend aufgeklärt worden zu sein.  In einem gemeinsamen Musterprozess lassen sich, ohne dass unterschiedliche Gerichte die Fragen stets neu beantworten müssen, gleichgelagerte Vorwürfe dann zusammen verhandeln.

Breit zur Anwendung kam das KapMug in einem Musterprozess zur sogenannten Diesel-Affäre. Darin ging es um die Frage, ob der Wolfsburger Autobauer Volkswagen seine Investoren rechtzeitig über Vorwürfe der Abgasmanipulation gegen den Konzern informiert habe. In dem Verfahren soll es um einen Streitwert von mehr als 4 Milliarden Euro gehen.

Auch im Fall Wirecard gibt es Bestrebungen, gestützt auf das KapMuG gegen die Wirtschaftsprüfgesellschaft EY und gegen die Finanzaufsichtsbehörde Bafin vorzugehen. Allerdings soll sich die Bafin gegen entsprechende Ermittlungen gestellt haben, heißt es bei Beck-online.

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Kurz vor Auslaufen seiner zeitlichen Befristung hatten die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD das Gesetz nun neu auf den Plan gebracht: Die Koalitionspartner hatten einen Gesetzentwurf vorgelegt, der das KapMuG verlängern soll. Bundestagsabgeordnete der FDP und der Grünen hatten in eigenen Anträgen gefordert, das Gesetz nicht nur zu verlängern, sondern es gleichzeitig auch zu überarbeiten. Das KapMuG solle mit der zivilrechtlichen Musterfeststellungklage harmonisiert werden, fordern die Abgeordneten. Insgesamt müsse das Recht erweitert werden, Rechtsfragen auf dem Wege von Kollektivklagen lösen zu können.

Dass das jetzt verlängerte Gesetz noch nicht ausgereift sei, findet auch der verbraucherpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner. „Das KapMuG, das wissen wir auch, darf so in dieser Form nicht bestehen bleiben“, zitiert Beck-online Fechners Auftritt vom vergangenen Freitag im Bundestag. Das Gesetz in seiner jetzigen Form sei „zu umständlich“ und „ineffektiv“.

Das Gesetz wurde ursprünglich mit einem festen Enddatum versehen, um die Regeln nach dessen Auslaufen noch einmal zu überprüfen und gegebenenfalls anpassen zu können. Das ist bislang allerdings nicht geschehen. Mit der Verlängerung des Gesetzes verschafft der Bundestag der Regierung nun drei weitere Jahre Zeit, eine umfassende Rechtsgrundlage für Kollektivklagen von Verbrauchern zu schaffen. Dabei soll es nicht nur um den Bereich Kapitalanlagen, sondern um Verbraucherschutz auch auf anderen Gebieten gehen.

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