Vorschläge von Grünen-Kanzlerkandidat Robert Habeck für zusätzliche Sozialabgaben auf Kapitalerträge haben hierzulande jüngst für Aufsehen gesorgt und reichlich Kritik ausgelöst. Wir geben Beispiele für die Besteuerung von Kapitalerträgen in verschiedenen Ländern.
Enorme internationale Unterschiede bei Steuern auf Kapitalerträge
Kapitalerträge umfassen Einkünfte wie Dividenden, Zinsen und Kursgewinne. Die Besteuerung dieser Ertrags-Komponenten und welche davon überhaupt erfasst werden, unterscheidet sich international in großem Maß.
So sind beispielsweise in Österreich 27,5 Prozent Steuern auf Zins und Dividenden zu entrichten, während hierzulande sämtliche Kapitaleinkünfte der Abgeltungssteuer unterliegen. Zudem gibt es in einigen Ländern wie den USA Mindesthaltedauern, nicht aber in Deutschland.
Für Steuerexperten wie Andreas Beys vom Kölner Fondsanbieter Sauren, der die aktuellen Vorschläge für Deutschland wenig sinnvoll findet, stoßen internationale Vergleiche schnell an ihre Grenzen, da man aufgrund der komplexen Steuersysteme häufig Äpfel mit Birnen vergleicht. Hinzu kommt, dass die Steuermodelle nicht selten angepasst und variiert werden.