Vorschläge von Grünen-Kanzlerkandidat Robert Habeck für zusätzliche Sozialabgaben auf Kapitalerträge haben hierzulande jüngst für Aufsehen gesorgt und reichlich Kritik ausgelöst. Wir geben Beispiele für die Besteuerung von Kapitalerträgen in verschiedenen Ländern.
Enorme internationale Unterschiede bei Steuern auf Kapitalerträge
Kapitalerträge umfassen Einkünfte wie Dividenden, Zinsen und Kursgewinne. Die Besteuerung dieser Ertrags-Komponenten und welche davon überhaupt erfasst werden, unterscheidet sich international in großem Maß.
So sind beispielsweise in Österreich 27,5 Prozent Steuern auf Zins und Dividenden zu entrichten, während hierzulande sämtliche Kapitaleinkünfte der Abgeltungssteuer unterliegen. Zudem gibt es in einigen Ländern wie den USA Mindesthaltedauern, nicht aber in Deutschland.
Für Steuerexperten wie Andreas Beys vom Kölner Fondsanbieter Sauren, der die aktuellen Vorschläge für Deutschland wenig sinnvoll findet, stoßen internationale Vergleiche schnell an ihre Grenzen, da man aufgrund der komplexen Steuersysteme häufig Äpfel mit Birnen vergleicht. Hinzu kommt, dass die Steuermodelle nicht selten angepasst und variiert werden.
Ausdrückliche Sozialabgaben selten
Einige Länder erheben neben einer Steuer auf Kapitalerträge auch ausdrücklich Sozialversicherungsabgaben. Allerdings können auch andere Staaten grundsätzlich ihre Steuereinnahmen in die Sozialversicherungen fließen lassen, während die Sozialversicherungsabgaben weit stärker zweckgebunden sind.
Unten und auf den folgenden Seiten stellen wir wesentliche Eckpunkte von Abgabenmodellen auf Kapitalerträge in einzelnen Staaten als Beispiele vor:
Österreich
Kapitalertragssteuer
- Österreich erhebt eine Kapitalertragsteuer, bei der Dividenden und Zinsen einer Steuer von 27,5 Prozent unterliegen. Auch realisierte Kursgewinne besteuert der Fiskus mit diesem Satz.
- Ausnahme sind in der Alpenrepublik Sparbücher und Girokonten, deren Zinsen mit 25 Prozent besteuert werden.
Australien
Kapitalertragsteuer
- Gewinne aus Kapitalanlagen besteuert der Fiskus Down Under als Einkommen.
- Für Vermögenswerte allerdings, die Anleger länger als 12 Monate halten, können diese in der Regel einen Rabatt von 50 Prozent auf den zu versteuernden Gewinn geltend machen.
Schweiz
Verrechnungssteuer
- Kapitalerträge unterliegen einer sogenannten Verrechnungssteuer von 35 Prozent.
- Allerdings können in der Schweiz ansässige Personen diese Steuer unter bestimmten Bedingungen zurückfordern. Kursgewinne der Investments bleiben für Privatpersonen dagegen in der Regel steuerfrei.
Großbritannien
Dividendensteuer (Dividend Tax)
- Dividenden unterliegen Steuersätzen, die vom Gesamteinkommen des Steuerpflichtigen abhängen. Es gibt allerdings einen jährlichen Freibetrag, der aktuell bei 3.000 Pfund liegt, knapp 3.600 Euro.
- Zinsgewinne, die über diesen Freibetrag hinausgehen, werden je nach individuellem Einkommen mit 10 Prozent oder 20 Prozent besteuert.
Frankreich
Pauschalsteuer
- Kapitalerträge werden mit einer Pauschalsteuer von 30 Prozent besteuert.
- In Frankreich umfasst diese Pauschalsteuer ausdrücklich sowohl Einkommensteuer als auch Sozialabgaben.
USA
Kapitalertragsteuer
- Kurzfristige Kapitalgewinne nach einer Haltedauer von weniger als einem Jahr unterliegen in den Vereinigten Staaten dem individuellen Einkommensteuersatz.
- Längerfristige Kapitalgewinne unterliegen je nach Einkommen Steuersätzen von null Prozent, 15 Prozent oder 20 Prozent.
- Dies kann auch für Dividenden gelten, die in der Regel aber als ordentliches Einkommen besteuert werden.
Kanada
Kapitalertragsteuer
- Kapitalgewinne werden zu 50 Prozent als Einkommen besteuert, basierend auf dem individuellen Einkommensteuersatz, der je nach Provinz und Einkommen variieren kann.
- Diese sogenannte Inklusionsrate ist historisch begründet, aber nicht unumstritten und eine Erhöhung für Empfänger großer Einkommen wird diskutiert.
Japan
Kapitalertragsteuer
- Kapitalerträge inklusive Zinsen und Dividenden unterliegen in Japan für gewöhnlich einem kombinierten Steuersatz von etwas mehr als 20 Prozent.
- Die Summe ergibt sich zu drei Vierteln aus nationalen sowie einem Viertel aus lokalen Steuern.
Italien
Einkommensteuer und Sozialabgaben
- Kapitalerträge besteuert der italienische Fiskus mit einer Einkommensteuer von 26 Prozent.
- Darüber hinaus können auf bestimmte Erträge zudem Sozialabgaben in Höhe von 0,8 Prozent erhoben werden, die in das staatliche Gesundheitssystem fließen.
Belgien
Einkommensteuer und Sozialabgaben
- Kapitalerträge besteuert Belgien mit 30 Prozent.
- Wie in vielen Ländern behalten die Finanzinstitute diese Beträge direkt ein und führen sie an den Staat ab.

