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Kapitalmarktunion EU-Kommissar stellt konkrete Maßnahmen vor

Lesedauer: 2 Minuten
Der EU-Kommissar Jonathan Hill hat einen Aktionsplan für eine Kapitalmarktunion vorgelegt. Ziel der Brüsseler Beamten ist, dass sich kleine und mittelständische Unternehmen, inklusive Start-ups, künftig leichter und grenzübergreifend Kapital besorgen können. Dafür sollen sie neben dem klassischen Bankkredit Alternativen geboten bekommen. So sollen die Unternehmen eine Finanzierung über die Finanzmärkte, Risikokapital oder Crowdfunding nutzen dürfen. Die Hoffnung der Kommission ist es, so die Abhängigkeit der Wirtschaft von der Kreditvergaben der Banken zu reduzieren.

Wiederbelebung des Verbriefungsmarkts Damit das auch klappt, hat Hill zwei konkrete Vorschläge gemacht. Zum einen möchte er, das in der Finanzkrise zusammengebrochene Verbriefungsgeschäft wiederbeleben. Dazu soll künftig differenziert werden zwischen einfachen, transparenten und standardisierten Verbriefungen (STS) und anderen Angeboten. Für Banken soll es sich die Geschäfte lohnen, da sie die STS-Produkte mit weniger Eigenkapital unterlegen müssten, und zwar im Schnitt etwa 25 Prozent weniger als für Nicht-STS-Produkte. Damit STS-Produkt auch als solche anerkannt werden, gibt es Kriterien: Unter anderem gehören dazu, die gebündelten Kredite oder Vermögenswerte müssen homogen sein. Das Eigentum an verbrieften Krediten muss dem Anbieter übertragen worden sein und eine Verbriefung von Verbriefungen wäre untersagt. Investitionsbereitschaft steigern Zum anderen möchte Hill die Investitionsbereitschaft von Versicherungen in Infrastrukturprojekte wie Breitbandnetze steigern. Dafür plant die Kommission  die Schaffung von speziellen, auf die Branche zugeschnittene Papiere zur Finanzierung langfristiger Projekte. Zudem wollen die Beamten in Brüssel auch die Eigenkapitalvorschriften für Versicherungen anpassen. Desweiteren hat Hill ein Konsultationsverfahren eingeleitet, an dessen Ende die Schaffung von Fonds zur Bereitstellung von Wagniskapital für Firmengründer stehen soll. Mittelfristig geplant sind unter anderem vereinfachte Regeln für Emissionsprospekte, eine Überprüfung aller bestehenden Finanzmarktvorschriften auf etwaige unerwünschte Nebenwirkungen sowie Regeln für grenzüberschreitende Insolvenzen.

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