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Kapitalverwaltungsgesellschaften/Regulierung „Kein Problem mit geringem Volumen“

in Recht & SteuernLesedauer: 3 Minuten
Stefan Klaile ist Chef von Xolaris
Stefan Klaile ist Chef von Xolaris
DAS INVESTMENT.com: Die Urbanara, ein Unternehmen für Heimtextilien und Wohnaccessoires, ist der erste Kunde Ihrer Service-KVG. Wieso fällt diese crowdfinanzierte AG überhaupt unter das Kapitalanlage-Gesetzbuch?

Stefan Klaile: Im Paragraf 1 des KAGB heißt es: ein Investmentvermögen ist „jeder Organismus für gemeinsame Anlagen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investieren und der kein operativ tätiges Unternehmen außerhalb des Finanzsektors ist.“

Also auch die Urbanara: Denn die AG wurde allein zur Finanzierung über eine Crowdinvesting-Plattform gegründet und ist nicht operativ tätig, sondern gibt das Kapital über eine Holding, an der auch andere Kapitalgeber beteiligt sind, an die operativen Gesellschaften weiter.

Dennoch ist das ein bisher eher ungewöhnlicher Fall abseits der üblichen Publikums-AIF. Wie kam es dazu?

Das Crowdinvesting hat ja bereits vor einem knappen Jahr stattgefunden. Aber erst im Laufe des Jahres wurde klar, dass die AG als Investmentvermögen unter das KAGB fällt. Die begleitende Wirtschaftsprüfungsgesellschaft suchte dann nach einer passenden Lösung.

Für die meisten KVGs war offenbar zum einen das Volumen von 3 Millionen Euro zu gering und zum anderen die Struktur des Crowdinvestings als AG zu speziell. Wir sind da sehr flexibel und haben auch kein Problem mit kleineren Volumen. So konnten wir schnell einspringen und eine passende Lösung anbieten.

Ist es ein Problem, dass sie als Service-KVG bei der BaFin derzeit „nur“ registriert sind?

Nein, aber natürlich streben wir für 2015 eine Vollzulassung an. Aber auch mit der Registrierung sind wir bereits in der Lage, Kunden wie Urbanara zu bedienen.

Die Reglementierung der Vertriebsmöglichkeiten spielt etwa bei dieser keine Rolle. Mit der registrierten Service-KVG werden wir in den nächsten Wochen noch weitere Bestandsfonds aus dem Private-Equity-Bereich übernehmen.

Nach einer Erhebung des Branchenverbands BSI könnten bis Ende 2014 mehr als 30 neue AIFs auf den Markt kommen. Teilen Sie diese Einschätzung?

Nicht ganz. Dafür sind bisher zu wenige wirklich an den Start gegangen, und die Erfahrung zeigt, dass die regulierungskonforme Konstruktion, die Zulassungsprozesse und auch die Vorabgespräche mit geeigneten Vertrieben aufwendiger und zeitraubender sind, als sich das der eine oder andere Anbieter vielleicht vorgestellt hat.

Ich bin sicher, dass die Branche in den kommenden zwölf Monaten viele spannende, neue Produkte sehen wird. Aber sie sollte sich auch die Zeit nehmen, die Produkte sauber zu konzipieren und nachhaltig auf den Markt zu bringen.

Schnellschüsse und Versuchsballons darf sich die Branche nicht erlauben, sonst vertut sie die vielleicht einmalige Chance des Neustarts im weißen Kapitalmarkt.

Und wo sehen Sie spezifische Chancen für eine Service-KVG?

Ehrlich gesagt, zählen die meisten der vom BSI befragten Häuser nicht zu unserer Zielgruppe. Viele der Häuser haben eine eigene KVG gegründet, andere haben sich aber auch ganz aus dem Privatanleger-Geschäft zurückgezogen. Unsere Zielgruppe sind eher die kleineren, spezialisierten Häuser, vor allem aber spezialisierte Asset-Manager, die bisher noch gar nicht auf diesem – bisher unregulierten - Markt aktiv waren.

Für diese Asset-Manager sind der Markt und der damit verbundene Zugang zum Eigenkapital privater als auch institutioneller Anleger erst durch die Regulierung als Teil des weißen Kapitalmarktes interessant geworden. Und das bietet eine Menge Potenzial: nicht nur für Service-KVGen, sondern auch für private Anleger.

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