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Katastrophenschutz für Privatpersonen Die besten Anbieter und Policen in der PHV

Freunde helfen beim Umzug
Freunde helfen beim Umzug: Auch wenn sie laut Gesetz nicht haften, wenn etwas versehentlich zu Bruch geht, zahlen viele private Haftpflichtversicherungen trotzdem. | Foto: imago images/Jochen Tack

Junge Familien haben es schwer. Das wusste Gertrud bereits aus ihrer Zeit als frischgebackene Mutter. Um ihren erwachsenen Sohn und ihre Schwiegertochter, die vor wenigen Wochen entbunden hat, zu entlasten, besuchte sie sie häufig und ging ihnen bei der Hausarbeit zur Hand. Als sie einmal die Küche geputzt und den Geschirrspüler eingeräumt hatte, fielen ihr die verstaubten Kerzen auf dem Fensterbrett auf. Kurzerhand stopfte sie sie in die Spülmaschine und drückte den Einschaltknopf.

Ein großer Fehler. Das heißgewordene Wachs breitete sich in der gesamten Maschine aus, setzte sich in den Leitungen ab und konnte nicht mehr entfernt werden. Nach mehreren Reinigungsversuchen gab das junge Paar auf und bestellte sich eine neue Maschine. Die Kosten für das kaputte Gerät erstattete die private Haftpflichtversicherung (PHV) von Gertrud.

Personenschäden können in den Millionenbereich gehen

„Missgeschicke können jedem und jederzeit passieren“, kommentiert Fermin Fuentes, Leiter Haftpflicht Vertrag Privatkunden bei der Haftpflichtkasse. Beim Versicherer gingen nach eigener Angabe bereits mehrere ähnliche Schadensmeldungen ein. Doch während die meisten Menschen einen Sachschaden wie eine kaputte Spülmaschine notfalls auch aus eigenen Mitteln ersetzen können, sieht es bei Personenschäden ganz anders aus. Denn diese können sich unter Umständen auf mehrere Millionen Euro belaufen, zum Beispiel wenn der Geschädigte schwere Verletzungen erleidet, die ihn zum Pflegefall machen.

Dass der Verursacher nicht absichtlich handelte, spielt dabei keine Rolle: Gemäß Paragraf 823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) müssen alle geschäftsfähigen Erwachsenen für die Schäden aufkommen, für die sie verantwortlich sind – im schlimmsten Fall haften sie mit ihrem gesamten Vermögen.

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„Die private Haftpflichtversicherung schützt in allen privaten Lebensbereichen vor finanziellen Katastrophen“, erklärt eine Allianz-Sprecherin. Daher ergebe sie für alle Menschen, unabhängig von ihrer Lebenssituation, Sinn. „Sie übernimmt nicht nur die Zahlung berechtigter Schadenersatzansprüche, sondern wehrt auch unberechtigte Ansprüche ab – notfalls auch vor Gericht.“

Das scheint sich in der Bevölkerung bereits herumgesprochen zu haben: Nach Angaben des Versichererverbands GDV ist die PHV mit einer Versicherungsdichte von rund 83 Prozent die am weitesten verbreitete Versicherung in Deutschland (Stand: 2019). Besonders beliebt ist sie bei Familien: Knapp 93 Prozent der Elternpaare sind abgesichert (siehe Grafik).

Quelle: Statistisches Bundesamt

„Der Markt ist mittlerweile weitgehend gesättigt“, erklärt ein Huk-Coburg-Sprecher. Dadurch sei das Marktumfeld deutlich von einem Verdrängungswettbewerb geprägt. Für die Kunden bringt das den Vorteil, dass sie immer mehr Leistungen bei günstigen Beiträgen bekommen. Ein Beispiel ist der Versicherungsschutz für sogenannte Gefälligkeitsleistungen. Denn wer Freunden oder Verwandten unentgeltlich hilft, etwa – wie im Fall von Gertrud – ihre Wohnung putzt, Blumen gießt, Haustiere versorgt oder beim Umzug mit anpackt, haftet nicht für versehentlich verursachte Schäden. Früher weigerten sich viele Haftpflichtversicherer, für solche Schäden zu zahlen. Mittlerweile jedoch schließen die meisten Tarife Gefälligkeitsleistungen mit ein.