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Katastrophenschutz für Privatpersonen Die besten Anbieter und Policen in der PHV

Von in NewsLesedauer: 6 Minuten
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Das Gleiche gilt für Schäden durch Kinder unter sieben Jahren. Da diese laut Gesetz deliktunfähig sind, müssen sie auch nicht für durch sie verursachte Schäden haften. Auch ihre Eltern müssen den Schaden nicht ersetzen, sofern sie ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben. Doch mittlerweile bieten viele Versicherer Tarife mit der sogenannten Deliktunfähigkeitsklausel an. Dabei beruft sich der Versicherer im Schadenfall nicht auf eine Deliktunfähigkeit der Kinder, soweit dies der Versicherungsnehmer wünscht. „Dies kann sinnvoll sein, um beispielsweise Nachbarschaftsverhältnisse nicht zu trüben“, erklärt Fuentes. In den meisten Tarifen entstehen dafür keine Extra-Kosten.

Eine weitere sinnvolle Leistung einer PHV ist die sogenannte Ausfalldeckung. Sie bietet dem Versicherungsnehmer Schutz für den Fall, dass ihm selbst ein Haftpflichtschaden zugefügt wird und der Schädiger weder eine eigene PHV hat noch selbst dafür aufkommen kann, da er mittellos ist. Auch die Beschädigung von Wohnräumen und sonstigen privat gemieteten Räumen sollte im Rahmen der PHV ausreichend abgesichert sein.

Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, Schäden am Inventar von Hotels und Ferienwohnungen sowie an geliehenen, gemieteten und gepachteten beweglichen Sachen abzusichern. Versicherungsnehmer, die ehrenamtlich tätig sind, sollten darauf achten, dass ihre Privathaftpflicht-Versicherung auch hierfür Schutz vorsieht. Auch die Leistung für den Ersatz von Schlössern beim Verlust fremder, privater und beruflicher Schlüssel sollte in der PHV-Police enthalten sein.

Auch Cyber-Risiken absichern

Des Weiteren sollten Haftpflichtversicherte darauf achten, dass auch Cyber-Risiken abgesichert sind, da das versehentliche Weiterleiten von Viren- oder Fishing-Programmen kostspielige Schäden verursachen kann. Seit 2017 sind zudem Halter von Drohnen in Deutschland gesetzlich verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die Versicherungspflicht gilt laut Luftverkehrsgesetz auch für ausschließlich privat genutzte Drohnen. Die einzige Ausnahme sind Drohnen, die lediglich in privaten, geschlossenen Räumen betrieben werden.

„Bei der Haftpflichtkasse kann sich eine Familie bereits für umgerechnet 3,15 Euro monatlich umfassend absichern“, erklärt Fuentes. Dafür bietet seine Versicherung je nach Tarif eine maximale Deckungssumme zwischen 15 und 50 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Bei anderen Gesellschaften, beispielsweise der Allianz, sind in einigen Tarifen auch Deckungssummen von bis zu 100 Millionen Euro möglich.

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