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„Kein Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung“

Tanja Kuhnle
Tanja Kuhnle
DAS INVESTMENT.com: Eine BU-Rente, die die Riester-Rente zahlt. Wie sind Sie denn auf diese Idee gekommen?

Tanja Kuhnle: Wir haben eine Lücke geschlossen. Bei anderen Altersvorsorgeprodukten boten wir bereits die Möglichkeit einer Beitragsbefreiung. Nur bei der Riester-Rente gab es das bislang nicht. Auch unser Vertrieb, der ja einen direkten Draht zum Kunden hat, bat uns darum, hier aktiv zu werden. Charme bekam das Produkt zum ersten Mal 2008, als der Gesetzgeber auch voll Erwerbsunfähige in den Kreis der unmittelbar Förderfähigen einbezogen hat. Seither haben wir uns immer wieder mit dem Thema beschäftigt.

DAS INVESTMENT.com: Erklären Sie die Wirkweise doch mal an einem konkreten Beispiel.

Kuhnle: Nehmen wir Kundin Melanie. Sie ist 30 Jahre alt, Single und hat keine Kinder. Als Sprechstundenhelferin verdient sie im Jahr 30.000 Euro brutto und fällt in die Berufsgruppe B. Sie schließt eine Riester-Rente ab, das Eintrittsalter liegt bei 65 Jahren. Sie zahlt 4 Prozent ihres Bruttojahreseinkommens, also 1.200 Euro ein. Abzüglich der Zulage von 154 Euro liegt ihr jährlicher Eigenbeitrag bei 1.046 Euro beziehungsweise monatlich 87,17 Euro.

DAS INVESTMENT.com: Und wie kommt jetzt die BU-Rente ins Spiel?

Kuhnle: Diese 87 Euro legen gleichzeitig die Höhe für die garantierte BU-Rente fest. Dafür muss Melanie monatlich 4,84 Euro in die BSR einzahlen. Rund 82 Euro spart sie also für die Altersvorsorge an, knapp 5 Euro braucht sie für die BU-Rente. Vorteil: Der Beitrag für die BSR wird auch staatlich gefördert.

DAS INVESTMENT.com: Wonach errechnet sich der Beitrag für die BSR?

Kuhnle: Nach dem Berufsunfähigkeitsrisiko. Bei einem 30-jährigen Kunden sind es in der Berufsgruppe A rund 4 Prozent des gesamten Riester-Beitrags, in Berufsgruppe B rund 6 Prozent und in Berufsgruppe C etwa 9 Prozent.

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DAS INVESTMENT.com: Im Fall der Berufsunfähigkeit bekommt Melanie also 87 Euro. Für den Lebensunterhalt reicht das aber nicht.

Kuhnle: Richtig, die BSR ist nur dafür da, die Riester-Rente im BU-Fall weiterzufinanzieren. Das ist uns ganz wichtig. Die BSR ersetzt in keinem Fall eine richtige Berufsunfähigkeitsversicherung. Wer sein Einkommen bis zum Rentenbeginn absichern möchte, muss sie extra abschließen.

DAS INVESMENT.com: Muss Melanie die 87 Euro für die Zahlung der Riester-Rente verwenden?

Kuhnle: Nein, sie kann sie sich auch auszahlen lassen und die Riester-Rente beitragsfrei stellen, wenn das Geld knapp ist. Das würden wir aber nicht empfehlen, denn dann entgehen ihr die Zulagen und gegebenenfalls Steuerersparnisse. Und sie sorgt auch nicht weiter fürs Alter vor.

DAS INVESTMENT.com: Die staatliche Förderung bekommen ja nur Sparer, die rentenversicherungspflichtig sind. Ist das bei einer Berufsunfähigkeit überhaupt noch gegeben?

Kuhnle: Ja. Wie bereits erwähnt, gehören seit 2008 auch voll erwerbsgeminderte Personen zum Kreis der unmittelbar Förderberechtigten und können damit die staatliche Förderung in Anspruch nehmen.

DAS INVESTMENT.com: Sie stellen nur zwei Gesundheitsfragen – reicht das, um das Risiko einer BU richtig einzuschätzen?

Kuhnle: Unserer Ansicht nach schon. Wir fragen, ob die Kunden in den letzten fünf Jahren aus gesundheitlichen Gründen mehr als 14 Kalendertage durchgehend nicht in der Lage waren, ihre berufliche Tätigkeit auszuüben. Die zweite Frage lautet: Waren Sie wegen Beschwerden oder Krankheiten des Rückens, des Bewegungsapparates, der Psyche, des Herzens oder des Kreislaufs in Beratung, Behandlung oder Untersuchung bei Ärzten, Heilpraktikern, Physio-, Psychotherapeuten, Psychologen oder sonstigen nichtärztlichen Therapeuten? Falls eine der beiden Fragen mit „Ja“ beantwortetet wird, schließen sich weitere, ausführlichere Gesundheitsfragen an.

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