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„Kein Full-Time-Job, ein gut informierter Verbraucher zu werden“ Mit diesen Maßnahmen will Bafin den Verbraucherschutz verbessern

Von in Recht & SteuernLesedauer: 1 Minute
Elisabeth Roegele, Exekutivdirektorin für den Verbraucherschutz bei der Bafin
Elisabeth Roegele, Exekutivdirektorin für den Verbraucherschutz bei der Bafin

Auf dem 4. Verbraucherschutzforum kündigte Elisabeth Roegele, Exekutivdirektorin für den Bereich Verbraucherschutz bei der Bafin eine neue Maßnahme zur Verbesserung des Verbraucherschutzes an. Sie plane für 2017 eine thematische Arbeit zur Umsetzung höchstrichterlicher Rechtsprechung in den beaufsichtigten Unternehmen, erklärte Roegele. Zur konkreten Ausgestaltung dieser Maßnahme machte Roegele jedoch keine Angaben.

Des Weiteren sprachen sich Verbandsvertreter, Anlegerschützer sowie Wissenschaftler und Finanzaufseher in einer Podiumsdiskussion für eine Förderung der Finanzbildung junger Menschen aus. Finanzbildung sollte bereits in der Schule beginnen, erklärten sie einstimmig. Roegele machte zudem deutlich, dass sich die neuen Eingriffsmöglichkeiten der BaFin und das Leitbild des mündigen Verbrauchers nicht ausschließen. Sie schloss sich dem Wunsch der Generaldirektorin des Europäischen Verbraucherbands (BEUC) Monique Goyens, wonach es kein Full-Time-Job sein dürfe, ein gut informierter Verbraucher zu werden.

Hintergrundinfo: Nach dem Kleinanlegerschutzgesetz muss die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) auch für sogenannten kollektiven Verbraucherschutz sorgen. Der kollektive Verbraucherschutz umfasst Fehler im System, die ganze Kundengruppen systematisch benachteiligen.

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