Weil ihre Großmutter pflegebedürftig wurde und die Kosten eines Pflegeheims nicht tragen konnte, forderte das Sozialamt deren Enkel auf, Geldgeschenke der vergangenen zehn Jahre zurückzugeben. Zu Recht, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Celle – ein Urteil, das auch bei den Lesern von DAS INVESTMENT für kontroverse Diskussionen sorgte.

Auf procontra-online.de kommentiert Fachanwalt Alban Westenberger das Urteil und erklärt, wann ein solches Vorgehen auch bei Lebensversicherungen erlaubt ist.

Weiterlesen auf procontra-online.de