Kein Geld für Pflegeheim Sozialamt darf auch Lebensversicherung der Enkel wegnehmen
Oma mit Enkelin: Das Sozialamt darf sowohl Geldgeschenke als auch die Lebensversicherung der Enkel antasten, um die Pflegekosten der Großmutter zu decken.
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Weil ihre Großmutter pflegebedürftig wurde und die Kosten eines Pflegeheims nicht tragen konnte, forderte das Sozialamt deren Enkel auf, Geldgeschenke der vergangenen zehn Jahre zurückzugeben. Zu Recht, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Celle – ein Urteil, das auch bei den Lesern von DAS INVESTMENT für kontroverse Diskussionen sorgte.
Auf procontra-online.de kommentiert Fachanwalt Alban Westenberger das Urteil und erklärt, wann ein solches Vorgehen auch bei Lebensversicherungen erlaubt ist.
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