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Keine echte Reue bei Steuersündern: Politiker wollen Straffreiheit abschaffen

Quele: Fotolia
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Seitdem bekannt wurde, dass die Bundesregierung eine CD mit Kontodaten mutmaßlicher Steuerhinterzieher kaufen will, haben sich bundesweit mehr als 3000 Menschen selbst angezeigt. Spitzenreiter ist Bayern, wo sich seit Anfang Februar 644 Menschen selbst der Steuerhinterziehung beschuldigten. In Nordrhein-Westfalen zählten die Behörden laut einer Umfrage der Nachrichtenagentur AFP 572 Selbstanzeigen, in Baden-Württemberg waren es 566. In einigen Bundesländern verdoppelte sich im Vergleich zur Vorwoche die Zahl der Selbstanzeigen. So stieg sie in Hessen von 113 auf 330, in Schleswig-Holstein von 36 auf 86. In Bayern hatten die Behörden Ende vergangener Woche erst 291 Anzeigen gezählt. Echte Reue dürfte dabei nur bei den wenigsten eine Rolle gespielt haben. Vielmehr setzten die Steuerbetrüger auf eine Regelung in der deutschen Abgabeordnung. Demnach können sich Steuerhinterzieher durch Selbstanzeige vor Strafe retten. Sie müssen lediglich die hinterzogenen Steuern sowie die Zinsen nachzahlen.
Bei Vertretern der Regierungsfraktionen stößt diese Praxis inzwischen auf Kritik, zumal es eine vergleichbare Regelung bei anderen Straftaten nicht gibt. Die momentane Entwicklung der Selbstanzeigen "pervertiere den Sinn des Gesetzes", sagte der CSU-Abgeordnete Hans Michelbach. Sie zeige, dass Selbstanzeigen nicht aus Reue, sondern aus Angst vor Entdeckung vorgenommen würden, erklärte der Politiker im ARD-Magazin "Panorama" und forderte daher die Abschaffung dieser Regelung. Nur ein Prozent der Steuerhinterzieher offenbare sich aus Reue, erklärte auch der Vorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft, Dieter Ondracek, gegenüber „Spiegel-Online“. Der Rest seien „in aller Regel ganz ausgebuffte Täter, die mit der Selbstanzeige spielen". Banken müssen Steuersünder vorwarnen Nach dem Bericht von „Panorama“ warnen Banken Steuersünder meist rechtzeitig vor einer drohenden Enttarnung, so dass sie sich vorher noch selbst anzeigen können. Tut die Bank das nicht, macht sie sich sogar noch strafbar. So hat ein deutscher Millionär, der sein Geld in Liechtenstein versteckte, seinen damaligen Gehilfen, eine LGT-Tochter, erfolgreich auf Schadenersatz verklagt. Der Steuerhinterzieher Elmar S., dessen Name vor zwei Jahren neben dem von Klaus Zumwinkel auf der Liechtensteiner Steuer-CD stand, wurde zu zwei Jahren auf Bewährung und zu einer Geldstrafe von 7,5 Millionen Euro verurteilt. Zudem musste er dem Fiskus 11,9 Millionen Euro für hinterzogene Steuern abliefern. Daraufhin verklagte er die Bank, die ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen und ihn nicht rechtzeitig informiert hat. Und bekam recht. Bei einer rechtzeitigen Selbstanzeige wäre dem Kläger die Bewährungsauflage von 7,3 Millionen Euro erspart geblieben, entschied das Liechtensteiner Landgericht. Für diesen Betrag muss nun die 2002 vom Datendiebstahl betroffen gewesene LGT Treuhand des Fürstenhauses aufkommen.

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