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Keine Geeignetheitserklärung ausgehändigt Postbank zahlt Seniorin Schadensersatz

Eine knapp 90-Jährige Postbank-Kundin soll einen Mischfonds – den J.P. Morgan Global Income – gekauft und dabei keine Geeignetheitserklärung bekommen haben. Diese ist aber seit Anfang 2018 Pflicht. Bekommt ein Anleger das Papier nicht, kann es heikel für den Berater werden. Denn der Kunde kann sich bei einem Kurseinbruch darauf berufen, ein für ihn zu risikoreiches Produkt verkauft bekommen zu haben – und Schadensersatz verlangen.

Das tat auch die Verbraucherzentrale Hamburg, die die Seniorin in dem Fall vertrat. Die Kundin sei bei ihrer Geldanlage immer auf Sicherheit bedacht gewesen, erklärten die Verbraucherschützer. Den Einwand der Postbank, die Dame habe den Fonds selbst ausgesucht und dabei eine Beratung und angebotene Bedenkzeit ausgeschlagen ließ die Verbraucherzentrale nicht gelten und informierte die Finanzaufsicht Bafin.

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Nach einer Intervention der Bafin erklärte sich die Postbank bereit, der Seniorin aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht Schadensersatz zu leisten. Das berichtet die Verbraucherzentrale. Dabei soll die alte Dame neben der Differenz zwischen dem Kauf- und dem Verkaufspreis ihrer Fondsanteile auch die Überziehungszinsen gutgeschrieben bekommen haben. 

Außerdem soll die Postbank nach Angaben der Verbraucherschützer eigenmächtig Immobilienfonds-Anteile der Kundin mit Verlust verkauft haben, um ihr Konto zu decken. Auch diesen Schaden soll die Postbank der Anlegerin ersetzt haben. Eine Stellungnahme hierzu lehnte das Unternehmen auf Anfrage von DAS INVESTMENT ab, da man „Kundenfälle grundsätzlich nicht in der Öffentlichkeit darstellen und kommentieren“ wolle.

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