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Keine Leistung trotz Versicherung 5 Versicherer in Bayern erstatten bis zu 15 Prozent der Schäden

Mit Absperrband versperrter Außenbereich eines Cafés in München Schwabing: Hotels und Restaurants in Bayern, die eine Betriebsschließungsversicherung haben, bekommen bis zu 15 Prozent der vereinbarten Tagessätze erstattet.
Mit Absperrband versperrter Außenbereich eines Cafés in München Schwabing: Hotels und Restaurants in Bayern, die eine Betriebsschließungsversicherung haben, bekommen bis zu 15 Prozent der vereinbarten Tagessätze erstattet. | Foto: imago images / Ralph Peters

Das bayerische Wirtschaftsministerium hat sich mit mehreren Versicherern sowie dem Hotel- und Gaststättenverband Dehoga Bayern und der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft auf einen Kompromiss im Streit um die Versicherungsleistungen für die von Corona betroffenen Hotels und Gaststätten geeinigt. Demnach wollen die Versicherer Hotels und Gaststätten, die zwar eine Betriebsschließungsversicherung haben, diese aber im Fall der Corona-Pandemie nicht greift, 10 bis 15 Prozent der bei Betriebsschließungen jeweils vereinbarten Tagessätze auszahlen.

Die beteiligten Behörden und Versicherer gehen davon aus, dass rund 70 Prozent der finanziellen Ausfälle der betroffenen Unternehmen von Bund und Länder per Kurzarbeitergeld und Soforthilfen übernommen werden.

Betroffene Versicherungskunden sind an diese Regelung nicht gebunden. Es steht ihnen weiter frei, eine konkrete Regulierungsentscheidung herbeizuführen.

Bisher traten fünf Versicherer - Allianz, Zurich, Haftpflichtkasse Darmstadt, Nürnberger Versicherung und Versicherungskammer Bayern – dem Kompromiss bei. Laut Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger haben bereits weitere Unternehmen ihre Unterstützung signalisiert.

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Dem Bundesverband Finanzdienstleistung AfW geht das allerdings nicht weit genug. Der Verband wünscht sich eine Brancheninitiative der gesamten Versicherungswirtschaft, oder zumindest eine Beteiligung anderer namhafter Versicherer, die bislang nicht mitgezogen haben.



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