Keine Sachkundeprüfung für erfahrene Vermittler Alte-Hasen-Regelung für 34i-Vermittler beschlossen
Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie, das diese Woche im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde und voraussichtlich zum 21. März 2016 in Kraft tritt, enthält eine Alte-Hasen-Regelung. Wer in den vergangenen fünf Jahren ununterbrochen Immobiliendarlehen vermittelte, muss nicht zur Sachkundeprüfung. Das regelt der Paragraf 160, Absatz 3. Dieser besagt:
„Personen, die seit dem 21. März 2011 ununterbrochen unselbständig oder selbständig eine Tätigkeit im Sinne des §34 i Absatz 1 Satz 1 ausüben, bedürfen keiner Sachkundeprüfung nach §34 i Absatz 2 Nummer 4, wenn sie bei Beantragung der Erlaubnis nach §34 i Absatz 1 die ununterbrochene Tätigkeit nachweisen können.“
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