GDV berichtet Kfz-Versicherer übernehmen Haftpflicht-Schäden für Geflüchtete
Ohne gültigen Haftpflichtversicherungsschutz dürfen Autos in Deutschland eigentlich nicht fahren. Wer aus dem Ausland kommt, braucht entweder die „Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr“, besser bekannt als „Grüne Karte“, oder eine eigens abgeschlossene Grenzversicherung. Doch viele Ukrainer, die mit dem Auto nach Deutschland flüchten, haben eine solche Versicherung verständlicherweise nicht.
Trotzdem müssen sie nicht befürchten, im Falle eines Unfalls den Schaden aus eigener Tasche begleichen zu müssen. Denn die deutschen Versicherer versprechen, in einem solchen Fall den Schaden zu regulieren, ohne den Fahrer des ukrainischen Pkw dafür in Regress zu nehmen. Das berichtet der Versichererverband GDV.
Hallo, Herr Kaiser!
Die Übernahme der Schäden gilt zunächst bis zum 31. Mai dieses Jahres. Die Regulierung übernimmt das Deutsche Büro Grüne Karte. Betroffene können sich nach einem Unfall dorthin werden. Die Deckungssumme liegt für Personenschäden bei 7,5 Millionen Euro, für Sachschäden bei 1,22 Millionen Euro und für Vermögensschäden bei 50.000 Euro.