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Billiger ist nicht immer besser

Auch wenn das prüfen der Kfz-Versicherung durchaus sinnvoll ist, warnt der Bund der Versicherten (BdV) davor unüberlegt den Tarif zu wechseln.

„Wichtiger als die Höhe der Prämie sind die versicherten Leistungen, um bei einem Schaden nicht auf möglichen Restkosten sitzen zu bleiben“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss. Die Versicherungsexpertin rät daher den Fokus immer auf die Leistungen des Tarifes zu legen.

Boss gibt Autobesitzern zudem den Tipp stets zu hinterfragen, ob die oftmals teurere Vollkaskoversicherung für ihr Fahrzeug noch sinnvoll ist oder ob sich der Umstieg auf einen Teilkaskoschutz lohnt. Um den Beitrag zu senken, können Autobesitzer auch die Selbstbeteiligung angepassen, meint Boss. Empfehlenswert sei ein Selbstbehalt von 150 Euro in der Teilkasko- und 300 Euro oder 500 Euro in der Vollkaskoversicherung.

Werkstattbindung nicht immer die beste Idee

Zudem empfiehlt die Versicherungsexpertin, eine Werkstattbindung zu überdenken. Einige Kfz-Versicherer werben bei Kaskoversicherungen mit Rabatten von 15 Prozent und mehr. Voraussetzung: Die Versicherten verpflichten sich, ihren Pkw in einer Partnerwerkstatt der Gesellschaft reparieren zu lassen. Enthalten sind meist ein kostenloser Hol- und Bringservice, die Reinigung sowie ein Ersatzwagen.

Dabei sollten besonders Besitzer von Neuwagen Vorsicht walten lassen: Geben sie ihr Fahrzeug in eine Werkstatt, die vom Hersteller nicht anerkannt ist, könnte sich das negativ auf die Herstellergarantie auswirken.

„Beachten Sie, dass die Partnerwerkstätten mit der Zeit wechseln können. Lassen Sie Ihr Auto in einer Werkstatt reparieren, die nicht mit Ihrem Versicherer kooperiert, müssen Sie eine erhöhte Selbstbeteiligung zahlen“, sagt Boss.

Für Ärger sorgt laut Boss auch häufig der Versichererwechsel bei bestehendem Rabattschutz. Normalerweise funktioniert der Schadenfreiheitsrabatt wie folgt: Ist ein Schaden angefallen, bleibt der Vertrag im folgenden Kalenderjahr in der bisherigen Schadenfreiheitsklasse, wenn der Versicherte den sogenannten Rabattschutz vereinbart haben. Es erfolgt keine Zurück- aber auch keine Weiterstufung.

Wenn der Autohalter allerdings den Versicherer wechselt wird dem Nachversicherer nur der Schadenfreiheitsrabatt bestätigt, den der Versicherte ohne Rabattschutz erfahren hat. Der neue Kfz-Versicherer stuft den Schadenfreiheitsrabatt somit zurück. Auch bei einem Tarifwechsel innerhalb des Versicherungsunternehmens kann der Rabattschutz unter Umständen entfallen.

 

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