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Kick-Back-Rückforderungen in der Schweiz „Über 90 % der Fälle enden mit einer Auszahlung“

Liti-Link-Chef Hubert Schwärzler.
Liti-Link-Chef Hubert Schwärzler. | Foto: Liti-Link

DAS INVESTMENT: Legten deutsche Steuersünder ihr Geld in der Schweiz an, haben Schweizer Banken früher häufig die den Kunden zustehenden Provisionen (Kick-Backs) zurückbehalten. Das Kalkül dahinter: Die Steuerflüchtigen würden ihre Bank schon nicht anzeigen, um nicht aufzufliegen. Nach dem Auftauchen der Steuersünder-CDs haben sich zahlreiche Steuerhinterzieher selbst angezeigt und ihre Steuern nachgezahlt. Nun steht Kick-Back-Rückforderungen nichts mehr im Weg. Gab es eine Klagewelle gegen Schweizer Banken in den vergangenen Jahren?

Hubert Schwärzler: Nein.

Warum nicht?

Das „Kapitel Schweiz“ ist für viele, die eine Selbstanzeige in Deutschland gemacht haben, aufgrund der horrenden Kosten, die damit verbunden waren, abgeschlossen. Die über so viele Jahre vom Vertrauen der Kunden profitierenden und auf das Bankgeheimnis pochenden Schweizer Bankpartner haben sich bei der Aufbereitung der für die Selbstanzeige notwendigen Dokumente als äußerst unverschämt erwiesen. So wurden teilweise bis zu 200 Schweizer Franken pro Bankauszug verrechnet. Daher haben viele Bedenken sich nochmals mit dem Thema Schweizer Bank auseinanderzusetzen. Eine Strategie, die sich leider doppelt rächt. Die Bank hat bei der Beendigung der Geschäftsbeziehung horrende Gebühren kassiert und profitiert nun auch noch von den dem Kunden zustehenden Retrozessionen. Außerdem ist das Thema Retrozessionen und die Rückforderungsmöglichkeit wirklich sehr unbekannt. Die meisten Anleger sind nicht über Ihre Rechte und Ansprüche informiert. 

Sie raten juristischen Laien davon ab, das Geld auf eigene Faust zurück zu fordern. Warum? Welche Fallstricke lauern? 

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Es zeigt sich, dass die Banken auf Kundenanfragen sehr vehement und bestimmt auftreten und behaupten, dass dem Kunden keine Retrozessionen zustehen würden. Die angeführten Argumente wie zum Beispiel. der von den Kunden akzeptierte rechtmäßige Verzicht auf die der Bank zugeflossenen Retrozessionen wirken auf viele Kunden sehr einschüchternd und sie geben sich damit zufrieden. Tatsache ist jedoch, dass die von den Banken angeführten Verzichte beziehungsweise die Hinweise auf die Retrozessionen nicht ausreichend waren. Hier gilt es hart zu bleiben und nötigenfalls auch den Weg zu Gericht in der Schweiz zu beschreiten. Das steht mit beträchtlichen Anwalts- und Gerichtskosten sowie für einen „Nicht-Schweizer“ mit zu leistende Gerichtskostenvorschüsse in Zusammenhang. 

Peanuts oder ein kleines Vermögen: Um welche Summen geht es meist bei den Rückforderungen?

Unsere Erfahrungen zeigen, dass durchschnittlich ein Betrag von 0,75 Prozent jährlich zuzüglich 5 Prozent Verzugszinsen an Retrozessionen zurückzufordern ist. Im Einzelfall hängt dies natürlich immer von der Art der Veranlagung ab. Waren es Vermögensverwaltungsverträge, Beratungsverträge oder Execution-Only Mandate? Und in welche Produkte wurde investiert?

Ein Beispiel eines Investments zwischen 2003 und 2012 über durchschnittlich 750.000 Schweizer Franken würde folgende Rückforderungsbeträge ergeben: Der Betrag von 58.312,82 Franken kann aufgrund der zehnjährigen Verjährungsfrist leider nicht mehr geltend gemacht werden. Die Ansprüche von 2003 bis April 2009 sind bereits verjährt. Von Mai 2009 bis 2012 kann ein Betrag von 30.783,92 (inklusive 5Prozent Verzugszinsen) geltend gemacht werden. Die Banken spielen auf Zeit und verdienen monatlich mit der Unkenntnis der Kunden und der laufenden Verjährung.