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Klage gegen LV-Händler Vorsicht beim Verkauf einer Lebens-Police!

Der Verkäufer einer Lebensversicherung macht Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung geltend. Foto: Thorben Wengert <a href='http://www.pixelio.de' target='_blank'>pixelio.de</a>
Der Verkäufer einer Lebensversicherung macht Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung geltend. Foto: Thorben Wengert pixelio.de
„Seit einiger Zeit treten vermehrt Lebensversicherungshändler auf, deren Geschäftsmodell darin besteht, Lebensversicherung aufzukaufen und den Kaufpreis in Raten über einen Zeitraum von mehreren Jahren auszuzahlen“, erklärt das Portal Anwalt.de das Geschäftsmodell eines Anlageberaters, gegen den die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte aktuell klagt.

Das Problem am Modell des Anlageberaters: Laut Anwalt.de investiert der Lebensversicherungshändler das Geld seiner Kunden in Finanzprodukte, von denen er sich bessere Renditen erwartet. Allerdings unterlässt er es wohl, die Kunden darüber aufzuklären, welches wirtschaftliche Risiko sie eingehen – also auch, dass sie das Risiko tragen, dass der Anlageberater selbst in Insolvenz gehen könnte.

Die Gefahr: Die Rückkaufswerte aus den Lebensversicherungen sind nicht insolvenzfest. Deshalb könnten die Kunden einen Totalverlust erleiden.

Näheres zur Klage erfahren Sie hier.

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