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Rechtsschutzversicherung Klagen werden um 10 Prozent teurer

Von in Politik & GesellschaftLesedauer: 2 Minuten
Richterhammer
Richterhammer: Deutsche Verbraucher müssen ab Januar 2021 mit deutlich steigenden Anwalts- und Gerichtskosten rechnen. | Foto: Foto von Sora Shimazaki von Pexels
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Rechtsstreitigkeiten sind in den vergangenen Jahren hierzulande immer teurer geworden. Allein zwischen 2012 und 2018 stiegen die durchschnittlichen Ausgaben für Anwälte und Gerichte um etwa 22 Prozent, berichtet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Denn vor den Kadi landen Fälle mit steigenden Streitwerten, auf deren Grundlage Gebühren berechnet werden.

Erhöhte Gebühren

Grund für weiter steigende Kosten sind die Gebührenordnungen, deren Sätze letztmals im Jahr 2013 angepasst wurden. Doch: „Ab dem 1. Januar 2021 steht mit großer Wahrscheinlichkeit eine deutliche Erhöhung der Gebührensätze ins Haus. Damit wird es zukünftig um 10 Prozent teurer, sein Recht einzuklagen“, sagt Hanns-Ferdinand Müller, Vorstand des Prozessfinanzierers Foris. 

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Rechtsgrundlage ist das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021, das in der vergangenen Woche im Bundestag beschlossen wurde. „Die erhöhten Gebühren gelten für alle Mandate, die nach dem 31. Dezember 2020 beauftragt werden“, erläutert Müller. Jetzt muss das Gesetz aber noch durch den Bundesrat. „Nachdem das Parlament einige Zugeständnisse gemacht hat, dürfte der anfängliche Widerstand der Länderkammer aber der Vergangenheit angehören.“

Kostenrisiko steigt

„Bei einem Streitwert von 15.000 Euro liegt das Kostenrisiko aktuell schon in der ersten Instanz bei knapp 4.800 Euro. Über drei Instanzen summiert sich das dann bis auf knapp 17.700 Euro. Und da sind Kosten für Sachverständige noch nicht berücksichtigt“, rechnet Müller vor. „Ab 2021 steigt das Kostenrisiko für solche Fälle dann auf 5.270 für die erste Instanz respektive sogar auf 19.500 Euro, wenn es bis in dritte Instanz geht.“

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