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Klar und deutlich Bafin mit Merkblatt für verständliche Prospekte

Sitz der EU-Kommission in Brüssel: Sie ergänzte im Juli die Prospektverordnung.
Sitz der EU-Kommission in Brüssel: Sie ergänzte im Juli die Prospektverordnung. | Foto: Dimitris Vetsikas / Pixabay

Die Prospektverordnung der Europäischen Union (EU) gilt seit Juni 2017. Allerdings trat am 21. Juli 2019 ein Aufguss in Kraft mit dem schönen Titel

Delegierte Verordnung (EU) .../... der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Aufmachung, des Inhalts, der Prüfung und der Billigung des Prospekts, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist, und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 809/2004 der Kommission

Ganz klar, dass bei Marktteilnehmern daraus hier und da Erklärungsbedarf entsteht. Den will die Finanzaufsicht, die Bafin, nun mit einem Merkblatt liefern. Darin heißt es:

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Mit diesem Merkblatt gibt die BaFin eine erste Hilfestellung zur Umsetzung dieser Vorgaben. Gleichzeitig behält sie sich vor, ihre Verwaltungspraxis hierzu auch zukünftig weiter zu entwickeln.

Das Merkblatt ist fünf Seiten stark. Die Bafin geht darin auf Einzelheiten aus der Delegierten Verordnung ein und vertieft sie ein gutes Stück.

>>>Sie können das Blatt hier herunterladen

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