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EU-Parlament hat abgestimmt
Kleinanlegerstrategie ist einen Schritt weiter
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Von in NewsLesedauer: 4 Minuten
Flaggen vor dem Gebäude des EU-Parlaments in Straßburg.
Flaggen vor dem Gebäude des EU-Parlaments in Straßburg. | Foto: Imago Images / Panama Pictures
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Es geht voran bei der geplanten EU-Kleinanlegerstrategie (RIS = Retail Investment Strategy): Das EU-Parlament hat am Dienstag (23. April) beschlossen, dass der Bericht des zuständigen Econ-Ausschusses für Wirtschaft und Währung die Grundlage für die Verhandlungen mit Kommission und Rat bildet. Das bedeutet auch: Das im EU-Parlament anfangs kontrovers diskutierte Provisionsverbot beim Vertrieb von Finanzprodukten ist weiterhin vom Tisch. Der Ausschuss hatte sich bereits im März festgelegt, dass es kein Provisionsverbot im europäischen Finanzvertrieb geben soll, auch kein partielles.

Zugleich entschied das Plenum jetzt, dass der Econ-Ausschuss nun in formelle Verhandlungen mit dem Rat und der EU-Kommission eintreten soll, den sogenannten Trilog.

Verbände sehen Entscheidung positiv

Bei den einschlägigen Branchenverbänden ist diese Nachricht mit großer Zustimmung aufgenommen worden. „Mit der Entscheidung in Straßburg sind die europäischen Institutionen am Dienstag auf die Zielgerade des Gesetzgebungsverfahrens zu dem für unsere Branche so wichtigen Thema Kleinanlegerstrategie eingebogen. Wir wünschen den Verhandlungsteams der drei Institutionen gute Beratungen und den Willen zu einem Kompromiss. Dieser sollte möglichst nah an dem bleiben, was der Econ-Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Parlaments im März beschlossen hat“, kommentiert AfW-Vorstand Frank Rottenbacher die Entscheidung.

 

„Damit sind wir einen Schritt weiter und unsere Interessenvertretung gegen die Einführung von allgemeinen Provisionsverboten fruchtete“, äußert sich Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK).

Der Vermittlerverband AfW ist außerdem noch in anderer Hinsicht mit dieser Entscheidung sehr zufrieden. Denn der Econ hatte auf Betreiben der beiden deutschen Parlaments-Abgeordneten Markus Ferber (CSU) und Ralf Seekatz (CDU) einen aus Sicht der Vermittler wichtigen Absatz in den Entwurf aufgenommen: „Die Bestimmungen dieses Absatzes hindern Versicherungsvermittler, deren Rechtsstellung sie als unabhängig qualifiziert, nicht daran, sich als nicht vertraglich an ein bestimmtes Versicherungsunternehmen gebunden darzustellen, wenn sie angeben, Anreize zu erhalten.“

Trilogverhandlungen werden durch neu gewähltes Parlament geführt

Zum Hintergrund: Nachdem die EU-Kommission ihren Vorschlag zur Kleinanlegerstrategie vorgestellt hatte, hatte sich im vergangenen Oktober zuerst die zuständige Parlamentsberichterstatterin Stéphanie Yon-Courtin gegen ein Provisionsverbot positioniert – auch gegen ein teilweises, wie es die Kommission vorschlug. Ihre Änderungsvorschläge waren die Grundlage, auf der der Econ diskutierte und sich schlussendlich im März positionierte.

Während des Trilogs müssen sich nun Parlament, Rat und Kommission auf einen gemeinsamen Text einigen. Allerdings wird im Juni ein neues Parlament gewählt – die anstehenden Trilogverhandlungen wird dann das neue Parlament führen. Es wird allerdings dauern, bis sich dieses konstituiert und die Ausschüsse neu besetzt hat, also arbeitsfähig ist. Die fertig abgestimmte Kleinanlegerstrategie wird deshalb voraussichtlich nicht vor 2026 in Kraft treten können.

Das ist die Retail Investment Strategy

Ziel der EU-Kleinanlegerstrategie ist es, die Finanzanlage in Europa verbraucherfreundlicher und transparenter zu machen. Ende Mai 2023 hatte die EU-Kommission dazu einen Entwurf vorgelegt, der Änderungen an verschiedenen Richtlinien und Verordnungen vorsieht. Darin sprachen sich die EU-Vertreter für partielle Provisionsverbote im Finanzvertrieb aus: Für rein ausführende Finanzgeschäfte („Execution only“) sollten Finanzberater keine Provision von produktgebenden Gesellschaften annehmen dürfen. Vor allem dieser Plan hatte für Unmut innerhalb des deutschen Finanzvertriebs gesorgt, denn die Provisionsvergütung ist hierzulande ein verbreitetes Geschäftsmodell.

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