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Kodex aktualisiert FPSB Deutschland verschärft Ethikregeln

Rolf Tilmes ist Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland (FPSB).
Rolf Tilmes ist Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland (FPSB). | Foto: FPSB Deutschland

Das Financial Planning Standards Board Deutschland (FPSB Deutschland) hat auf einer Mitgliederversammlung in Frankfurt seine Standesregeln verschärft: So müssen Zertifikatsträger dem Verband künftig eigene finanzielle Schwierigkeiten und auch rechtliche Prozesse anzeigen.

Unter Paragraph 6.3 heißt es nun: „Der Antragsteller hat darzustellen, dass er in geordneten finanziellen Verhältnissen lebt, insbesondere seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt und weder ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt noch eröffnet ist noch Zwangsvollstreckungsverfahren zur Durchsetzung finanzieller Verpflichtungen gegen den Antragsteller gerichtlich bewilligt worden sind.“

 „Als Zertifizierungsorganisation achten wir besonderes darauf, dass die Zertifikatsträger nicht nur über langjährige Erfahrung und eine exzellente Ausbildung, sondern auch über einen einwandfreien Leumund verfügen“, sagt der FPSB-Vorstandsvorsitzende Rolf Tilmes. „Die Ethikregeln betonen die moralische und ethische Verantwortung, die ein Zertifikatsträger gegenüber der Öffentlichkeit, seinen Kunden, seinen Kollegen und seinem Arbeitgeber übernimmt.“

Die Überarbeitung der Standesregeln sei notwendig geworden, um sie an aktuellen Erfordernissen auszurichten. „Ein Ethikkodex macht nur dann Sinn, wenn er über gesetzliche Pflichten hinausgeht“, so Tilmes weiter. „Vor allem durch Mifid II und die Pflicht zur Geeignetheitsprüfung waren unsere Regeln teilweise aber hinter das Gesetz zurückgefallen. Auch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erforderte eine Präzisierung einiger Passagen.“

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Neu beschlossen wurden außerdem die Grundsätze ordnungsmäßiger Themenpläne, die somit eine Erweiterung der bisherigen Konzentration auf eine vollumfängliche Finanzplanung darstellen. „Vor 20 Jahren war ‚Finanzplanung‘ ein Prozess, an dessen Ende zwangsläufig der ‚Finanzplan‘ stand. Auch wenn einige unserer Zertifikatsträger heute noch erfolgreich auf diese Weise arbeiten, bedeutet für den Großteil Finanzplaner zu sein, der ganzheitlichen Beratungssystematik zu folgen“, sagte Tilmes.

Neben den Ethikregeln formulieren die Grundsätze ganzheitlicher Beratung wichtige Kernanforderungen an eine standesgerechte Beratungsleistung. Somit werden zwei Hauptaktivitäten unterschieden, die vollumfängliche ganzheitliche Beratung in Form von vernetzter Finanzberatung, für die die Grundsätze ordnungsmäßiger Finanzplanung (GoF) gelten, und die Themenberatung, für die die Grundsätze ordnungsmäßiger Themenberatung (GoT) gelten.

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