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in FinanzplanungLesedauer: 3 Minuten

Kodex aktualisiert FPSB Deutschland verschärft Ethikregeln

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Außerdem beschlossen die Mitglieder eine Modernisierung des Berufsbildes. Bislang kannten die FPSB-Standesregeln nur Finanzplaner und Estate Planner.

„Es war nun notwendig, auch ein zum European Financial Advisor (EFA) passendes Berufsbild hinzuzufügen“, sagte Tilmes. So hat der FPSB Deutschland in seinen Standesregeln nun drei Rollen („Berufsbilder“) definiert, die ein Berater einnehmen kann, der bei der Planung, Strukturierung, Optimierung, Sicherung und Übertragung von Vermögen und Finanzen privater Kunden beruflich tätig ist. Diese Berufstätigkeit kann mit unterschiedlichem Umfang und Schwerpunkten ausgeübt werden.

Zu einem dieser Berufsbilder gehört der Finanzberater, der unter anderem nach der Datenerfassung die gesamte private Finanz- und Vermögenssituation des Kunden sowie seines persönlichen Umfeldes analysiert, Lebensziele definiert, den Bedarf an Finanzlösungen erarbeitet, Versorgungslücken aufzeigt und den Kunden bei der Umsetzung von Handlungsempfehlungen unterstützt.

Das zweite Berufsbild ist das des Finanzplaners, der darüber hinaus umfassend die für eine Finanzplanung oder ganzheitliche Finanzberatung erforderlichen Kundendaten erhebt und analysiert sowie kurz-, mittel- und langfristige Finanzplanungen auf Basis der Zielvorgaben und der individuellen Finanz- und Vermögensstruktur erstellt. Außerdem erstellt der Finanzplaner bei Bedarf im Rahmen der Optimierungsvorschläge unterschiedliche Szenarien, die dem Kunden bei der Abwägung mehrerer Alternativen als Entscheidungshilfe dienen und er sorgt für laufende Aktualisierung der Finanzplanung.

Als drittes Berufsbild hat der FPSB den Estate Planner definiert, der ähnlich wie der Finanzplaner arbeitet, jedoch mit der speziellen Ausrichtung auf die Vermögensnachfolge. Entsprechend erarbeitet er einen Status quo der bestehenden Nachfolgeregelungen des Kunden, definiert im Dialog mit seinem Kunden dessen Zielvorgaben für eine geplante Vermögensnachfolge, erarbeitet schließlich ein Vermögensnachfolgekonzept mit Handlungsalternativen und begleitet den Kunden bei der Umsetzung des Vermögensnachfolgekonzeptes.

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