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in Recht & SteuernLesedauer: 1 Minute

„König von Deutschland“ Peter Fitzek wegen unerlaubter Krankenkasse verurteilt

Das Amtsgericht Dessau-Roßlau hat Peter Fitzek verurteilt, weil er unerlaubt eine Krankenkasse betrieben hat, berichtet die Rundfunkanstalt MDR. Der selbsternannte „König von Deutschland“ muss 4.200 Euro Strafe zahlen. Dass das Urteil nicht härter ausfiel, begründet Richter Jochen Rosenberg laut MDR damit, dass Fitzek sich nicht selbst bereichern wollte und die Gelder nicht zweckentfremdet hat.

Fitzek wolle seine Krankenkasse jedoch weiterführen. „Und wenn uns das jetzt verboten wird, durch die Beschlagnahmung der Unterlagen durch die Steuerfahndung beispielsweise, dann wird es später Schadensersatzklagen gegen die Bundesrepublik Deutschland geben“, sagte Fitzek gegenüber dem MDR. „Es werden sechsstellige Beträge werden, wenn nicht sogar mehr.“

Fitzek rief im Herbst 2012 ein Gelände in Wittenberg zu seinem „Königreich Deutschland“ aus – und machte sich zum Oberhaupt. Er führte unter anderem eine eigene Bank mit eigener Währung ein. Das erregte die Aufmerksamkeit der Justiz, woraufhin Ermittler mehrere Häuser durchsuchten. Fitzek zeigte sich dabei stets unbeeindruckt – ging auf Konfrontation. So auch beim Prozessauftakt, als er meinte, dass der Richter für ihn als Staatsoberhaupt nicht zuständig sei.

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