Neuer Vertrag Königswege-Vertriebspartner dürfen Kundenbestand mitnehmen

Königswege steht kurz vor der Veröffentlichung eines neuen Handelsvertretervertrags. Der Finanzvertrieb will künftig jedem nach Paragraf 34d Gewerbeordnung registrierten Handelsvertreter das Recht einräumen, seinen Kundenstamm mitzunehmen, wenn er Königswege verlässt. Bislang blieb der Bestand Eigentum des Vertriebsunternehmens: Wie bei den meisten Strukturvertrieben durfte der Berater die Kunden auch dann nicht mitnehmen, wenn er sie selbst angeworben und jahrelang betreut hatte.
„Der neue Vertriebspartner-Vertrag steht kurz vor Vollendung“, erklärt Stefan Gierschke, Geschäftsführer von Königswege auf Nachfrage von DAS INVESTMENT. Bis Ende Juli sollten alle Vorbereitungen fertig sein. Der Vertrag werde ab dem 1. August gelten.
Der neue Vertrag eröffne Vertriebspartnern die Möglichkeit, sich einen eigenen Unternehmenswert aufzubauen, lobt das Maklerpool Blaudirekt, das mit Königswege zusammenarbeitet. Das würde den Vertrieb in Deutschland „auf ein ganz neues Niveau“ heben.
Und was ist mit Vertriebspartnern, die bereits für Königswege tätig sind? „Wir werden jedem bestehenden Partner – davon haben wir aktuell knapp über 800 – den neuen Vertrag auch anbieten“, verspricht Gierschke. Er geht davon aus, „dass eigentlich alle den zeichnen werden, denn es sind eigentlich nur positive Zugeständnisse für bestehende Partner.“