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Kollektiver Rechtsschutz So können sich Finanzberater besser vor Klagen schützen

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Nikolaus Sochurek, Rechtsanwalt und Gründungspartner der Sozietät Peres & Partner: „Kollektiver Rechtsschutz wird Zivilprozesse entscheidend verändern“. Foto: Tom Zilker

Kollektiver Rechtsschutz wird Zivilprozesse entscheidend verändern, meint Nikolaus Sochurek, Rechtsanwalt und Gründungspartner der Sozietät Peres & Partner


DAS INVESTMENT: Wie soll kollektiver Rechtsschutz völlig andere Ausgangslagen in Zivilprozessen schaffen?

Nikolaus Sochurek: Stellen Sie sich vor, dass eine Gruppe von 50 Vermittlern von einem Anwalt oder einem Team von Anwälten vertreten wird. Natürlich werden diese Anwälte in kurzer Zeit einen sehr hohen Grad an Expertise für diese Fallgruppe aufgebaut und viele positive Urteile gesammelt haben. Im Fall Infinus zum Beispiel kann ich mittlerweile jedem klagenden Anleger mehr als 20 klageabweisende Urteile entgegenhalten. Damit kann das erkennende Gericht sehen, wie andere Gerichte die Fälle entschieden haben. Das könnte ich nicht tun, wenn ich nicht eine Vielzahl von Vermittlern vertreten würde. Hierdurch wird eine für den Vermittler positive Ausgangslage geschaffen.

In welche Richtung wird sich die Gesetzgebung in Sachen kollektiver Rechtsschutz weiterentwickeln?


Sochurek: Nach meiner persönlichen Einschätzung ist KapMuG vorerst das Ende der Fahnenstange, was konkrete Gesetzesvorhaben angeht. Der nationale Gesetzgeber verfolgt das Thema nicht gerade mit Nachdruck, und der europäische Gesetzgeber hat dazu meines Erachtens keine Kompetenz, da es sich um nationales Prozessrecht handelt.

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