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Kommentar von Schroders Too big to fail? MiFID II und die Zukunft der Finanzmarktregulierung

Sheila Nicoll, Head of Public Policy bei Schroders
Sheila Nicoll, Head of Public Policy bei Schroders
Systemrelevante Unternehmen, alternativlose Rettungsschirme und Stresstests – wird all dies künftig zum Vokabular von Vermögensverwaltern gehören müssen? Fast scheint es so, als wollten die Aufsichtsbehörden künftig Vermögensverwalter, Banken und andere Verantwortliche der Finanzkrise über einen Kamm scheren. Doch nicht nur Aufsichtsbehörden oder die Politik deuten die Funktion von Vermögensverwaltern fehl, wodurch Missverständnisse an der Tagesordnung sind. Auch im Kontakt mit den Medien besteht erheblicher Nachholbedarf.

Wir müssen die Kommunikation verbessern – und vor allem zwei Fragen ganz deutlich machen: Was tun wir wirklich? Und welche Vorteile ergeben sich auch für Endkunden aus der Vermögensverwaltung? Denn bei Licht betrachtet sind es vor allem Vermögensverwalter, die vielen Menschen eine finanziell abgesicherte Zukunft ermöglichen – damit können wir eine Sicherheit bieten, die ohne uns vielleicht nicht möglich wäre. Und genau diesen Wert haben wir in der Vergangenheit nicht deutlich genug herausgestellt.

Vertrauenswürdiger Gesprächspartner und kluger Ratgeber

Die Politik sollte zwei Dinge von uns wissen: einerseits, dass sie von uns ehrliche und klare Antworten erwarten können. Andererseits, dass Diskretion für uns ein unumstößliches Versprechen ist. Als Idealvorstellung wünsche ich mir, auch schon in frühen Phasen der politischen Entscheidungsfindung um Rat gefragt zu werden. So könnten auch die Interessen der Kunden deutlich besser von der Politik wahrgenommen werden.

Beobachten und vorausschauen, ohne Äpfel mit Birnen zu vergleichen.

Damit sehe ich meine Rolle auch darin, gleichzeitig zu beobachten und vorauszuschauen. Denn bei politischen Entscheidungen ist durchaus mit einem Zeithorizont von fünf bis sechs Jahren zu rechnen – und es ist besser, mögliche Auswirkungen schon früh zu kennen. Damit können wir uns vorbereiten und unsere Kunden entsprechend sensibilisieren. Nach den Stresstests für Banken und Lebensversicherer kommt nun bisweilen die Frage auf, wie sich der Zusammenbruch eines Vermögensverwalters auswirken würde.

Ich halte dies allerdings für einen Vergleich von Äpfeln mit Birnen – schließlich ist das Kapital der Anleger als Sondervermögen strikt vom Kapital der jeweiligen Gesellschaft getrennt. Was die Aufsichtsbehörden ebenfalls umtreibt, ist ein Szenario, bei dem es um schlagartige Mittelabflüsse aus den größten Fonds der Branche geht – insbesondere wenn die Liquidität im Markt beschränkt ist. Diese Entscheidungen gehen jedoch üblicherweise vom Kunden aus, nicht von der verwaltenden Gesellschaft.

Finanzmarktrichtlinie MiFID II: sperriger Name mit britischen Wurzeln

Die regulatorischen Rahmenbedingungen bringen eine wahre Flut immer neuer Abkürzungen und Vorschriften mit sich, vor denen Investoren angesichts der schieren Anzahl schnell kapitulieren. Eine sticht jedoch schon allein wegen ihres Namens heraus: Die „Markets in Financial Instruments Directive II“, auf Deutsch nicht minder sperrig „Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente“ oder kurz „MiFID II“. Teile der kommenden Richtlinie könnte man als europaweit gültige Version des britischen Anlegerschutzprogrammes „Retail Distribution Review“, kurz „RDR“, bezeichnen, denn genauso könnte sich MiFID II auf den Geschäftsbetrieb der EU-Finanzindustrie auswirken. Anlegerschutz und ebenso Transparenz werden auf jeden Fall Fokusthemen sein, speziell an den Märkten jenseits des reinen Aktienhandels.

Die meisten Punkte, die den Anlegerschutz betreffen, sind schon sehr klar. Dennoch, zwei Aspekte werden noch immer verhandelt, was die endgültige Verabschiedung der Richtlinie verzögern dürfte. Zum einen stellt sich die Frage, wie Vermögensverwalter ihr eigenes Research finanzieren und ob diese Zahlungen aus Provisionen bedient werden dürfen. Der zweite offene Themenkomplex bezieht sich auf Transparenzvorgaben und wie sich diese konkret auswirken – etwa am Anleihemarkt: Regulatorische Leitplanken, die bisher am Aktienmarkt gelten, werden nun auf weitere Anlageklassen ausgeweitet.

Bis jetzt sehen die Vorschläge der „Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde“, kurz „ESMA“, weit größere Transparenz vor, als viele erwartet haben. Die ESMA musste entscheiden, wie viel Transparenz die einzelnen Anlageklassen vertragen, bevor die Marktliquidität zu versiegen beginnt. Allerdings herrscht auch Konsens darüber, dass die Planungen zu weitreichend sind und weiter ausverhandelt werden müssen.

Ruf nach Harmonisierung: 28 verschiedene Umsetzungen sind theoretisch möglich

Europäische Investoren dürften sich vor allem für ein Kernthema interessieren: Die Art und Weise, wie MiFID II das System der Zuwendungen regeln wird. Die Richtlinie gestattet keine Zahlungen zwischen den Anbietern von Finanzprodukten und Finanzberatern. Allerdings haben die Mitgliedsstaaten einen gewissen Gestaltungsspielraum bei der Umsetzung, auch über die Mindestanforderungen hinaus. Damit werden die Lage Großbritanniens und der Niederlande berücksichtigt, die ähnliche Verbote umgesetzt haben.

Für europaweit aktive Unternehmen liegt genau hier die Herausforderung. Grundsätzlich kann jeder Mitgliedsstaat für sich einzeln entscheiden. Das bedeutet, dass wir schlimmstenfalls 28 verschiedene nationale Umsetzungen sehen werden.

Ein konkretes Beispiel ist Schweden. Hier hat ein Gremium vorgeschlagen, dass Zahlungen an Intermediäre zulässig sein sollen, wenn diese gleichzeitig dem Wohl des Anlegers dienen. Was nun im Interesse des Anlegers liegt und was nicht, muss wiederum eine Regulierungsbehörde entscheiden – genau hier kommt wieder die Unsicherheit ins Spiel. Ich wünsche mir den Idealfall: eine größtmögliche Harmonisierung der Vorschriften in möglichst vielen Ländern. Denn es ist nicht zu erwarten, dass alle EU-Staaten so weitreichende Regelungen wie in Großbritannien einführen werden.