Es war die Ruhe vor dem Sturm: Rund einen Monat hörte man nichts von den beiden Parteien im Streit um das kleine Insurtech Kompass aus Karlsruhe. Vom einem Streit zwischen Aufsichtsrat und abberufenem Vorstand über die Neugründung einer fast namensgleichen Gesellschaft, der zunächst über gegenseitige Vorwürfe in Pressemitteilungen ausgetragen wurde.

Dann deckte DAS INVESTMENT exklusiv die Hintergründe um den wahren Kern der Auseinandersetzung auf. Dabei geht es um den Umgang mit einem Aufsichtsratsmitglied, dessen Unternehmen zugleich Mitinvestor bei Kompass ist. Die Geschäftspraktiken seiner eigenen Unternehmen in der Immobilienbranche stehen medial seit Monaten am Pranger. Ein vom Vorstand initiierter Compliance-Bericht legte dar, warum ohne Trennung von diesem Investor und Neugründung der Gesellschaft ein vermeintlicher Reputationsschaden gedroht hätte.

Juristischer Erfolg für Aufsichtsrat

Schon damals war klar, dass der Streit vor Gericht enden würde. Nun hat die das Landgericht Mannheim den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung der „alten“ Kompass Group AG rund um den Aufsichtsrat stattgegeben. Danach darf die „neue“ Kompass Group Deutschland AG rund um den Firmengründer Matthias Schmidt diese Unternehmensbezeichnung in der Finanz- und Versicherungsbranche ab sofort nicht mehr verwenden und ist rechtlich verpflichtet, sich umgehend umzufirmieren.

Weiteres Verfahren anhängig

Das Landgericht hat das Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, laut Medienberichten bestätigt. Die Begründung ist indes unbekannt. Noch ist ein weiterer Antrag auf einstweilige Verfügung der Kompass Group AG wegen unlauterem Wettbewerb anhängig. Hierzu hatte das Landgericht Mannheim für nicht zuständig erklärt. Dieser Antrag ist jetzt am Landgericht Karlsruhe anhängig und eine Entscheidung steht noch aus. 

Identitätsdiebstahl und Irreführung

„Jetzt haben wir endlich die gerichtliche Bestätigung, dass es sich um einen Identitätsdiebstahl handelt. Es gibt nur eine Kompass Group AG und das sind wir“, sagte Hans-Gerd Coenen, der Aufsichtsratsvorsitzende der Kompass Group. Er nannte das Verhalten der Gegenseite eine Täuschung von Geschäftspartnern und Investoren, die behaupteten, die neue Gesellschaft betreibe rechtmäßig in ihrem Namen das Geschäft der Kompass Group. Coenen nannte die neue Kompass-Gesellschaft in einer Pressemitteilung zudem „einen neuen Mitbewerber (...), der sich mit dem Namensdiebstahl in unser Geschäft einschleichen will.“

Keine Antworten des neuen Vorstands

Von einer „bewussten Irreführung des Marktes“ sprach auch der bisher einzig bekannte neue Kompass-Vorstand, Nicos Pohland: „Das Urteil in Mannheim ist mehr als nur ein Etappensieg.“ Pohland war selbst in die Schlagzeilen geraten, als DAS INVESTMENT aufdeckte, dass der 25-Jährige mit – nach eigenen Angaben – Ausbildungen als Bauzeichner und Kaufmann für Versicherungen und Finanzen und einem Hintergrund in der Immobilienbranche offensichtlich in direkter Verbindung zum umstrittenen stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden U. steht.

Zu allen Fragen zu seinen Verbindungen zu U., dem Vorwurf der Gegenseite, er sei ein Strohmann des Aufsichtsrats und zu seiner Qualifikation in der Sanierung beziehungsweise Neustrukturierung von Unternehmen als „Chief Restructuring Officer“ bei der Kompass Group antworte Pohland gegenüber unserer Redaktion damals wie aktuell nicht.

Welche Rolle spielt Mitgründer Sandro Scheffler?

Dabei ist auch nach dem Mannheimer Urteil vieles unklar. Nach Recherchen von DAS INVESTMENT sitzen am einzigen physischen Firmenstandort von Kompass in Karlsruhe weiterhin Schmidt, seine beiden ebenfalls abberufenen Vorstandskollegen und die Mitarbeiter. Videos, die unserer Redaktion vorliegen, belegen diesen Sachverhalt. Allein Mitgründer Sandro Scheffler hält noch 23,05 Prozent der Anteile der Kompass Group und ist dort weiterhin Vorstand, wobei die Kompass Group Deutschland behauptet hatte, es sei bereits eine Vereinbarung für seinen Wechsel zu ihrem Unternehmen getroffen worden. Ein von unserer Redaktion erbetene Stellungnahme von Scheffler dazu steht noch aus.

Gericht habe operatives Geschäft der Kompass Group bestätigt

Wer in welcher Form für Kompass tätig ist, spielt deshalb eine zentrale Rolle, weil der Aufsichtsrat von Anbeginn für sich reklamierte, weiterhin operatives Geschäft zu betreiben und diese Frage laut Coenen auch vor Gericht erörtert wurde, wie aus einer aktuellen Presseveröffentlichung hervorgeht. Demnach habe die Kompass Group den Nachweis erbringen können, dass sie mit einem neuen Vorstand weiterhin operativ tätig ist, das Unternehmen mit Marktteilnehmern Verträge abschließe sowie andere Finanzdienstleistungsunternehmen halte und erwerbe. „Wir sind aktiv und werden das Geschäft mit neuen Investoren jetzt weiter ausbauen“, so Coenen.

 

Fragen zur Geschäftstätigkeit bleiben weiter unbeantwortet

Doch von wo diese Geschäftstätigkeit ausgeht und mit welchen Mitarbeitern sie betrieben wird, ist weiterhin völlig unklar, weil Coenen wie Pohland auch diese Fragen unserer Redaktionen wiederholt nicht beantworteten. Auch die neue Frage, mit welchen der in der Mitteilungen genannten „Marktteilnehmer“ man Verträge geschlossen habe, blieb unbeantwortet. Derweil gibt die Kompass Group in ihrer Mitteilung als Firmenstandort weiterhin die Adresse Am Sandfeld 15a in Karlsruhe an, obwohl dort wohl faktisch niemand für sie tätig ist. Schmidt und seine Mitstreiter hatten hingegen vor Wochen einen Bestandskauf und den Einstieg der bekannten Manager Jan Roß und Robert Tursi in ihrem Unternehmen vermeldet.

Ordnungsgeld bis 250.000 Euro?

Mit Spannung kann nun die Reaktion der Kompass Group Deutschland erwartet werden, die sich am Montag noch nicht zu dem Urteil äußern wollte. Auch gegenüber der Gegenseite reagierte man offenbar bisher nicht. Pohland sagte dazu: „Wir haben jetzt eine Woche abgewartet, ob die Kompass Group Deutschland AG der Gerichtsentscheidung folgt, den Namen ändert und damit endlich auch die Webseite freigibt und alle falschen Pressemeldungen aus dem Internet löscht. Da dies nicht erfolgt ist, haben wir uns entschieden, nunmehr gegen die Kompass Group Deutschland AG ein empfindliches Ordnungsgeld zu beantragen.“ Dieses könne angeblich bis zu 250.000 Euro betragen.