Eine anwaltliche Untersuchung zeigt, warum der Vorstand der bisherigen Kompass Group einen Anteilseigner loswerden wollte, der auch im Aufsichtsrat sitzt. Es geht um kritische Medienberichte über dessen Firmennetzwerk und seine Geschäftspraktiken. Für das Insurtech sei das ein riesiges Reputationsrisiko, das neue Investoren verschreckt.
Ein Bild aus besseren Tagen: Matthias Schmidt vor dem Logo des von ihm gegründeten Unternehmens. Wie es mit diesem beziehungsweise der neu gegründeten Gesellschaft weitergeht, steht in den Sternen.| Foto: Kompass Group AG
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Was steckt hinter der Eskalation bei der Kompass Group? Bisher stritten der alte Vorstand und der Aufsichtsrat vor allem um die Deutungshoheit. Was die Hintergründe der Neugründung einer Gesellschaft fast gleichen Namens sind, wusste die Öffentlichkeit bisher nicht.
Die Spur zur Aufklärung führt zu einem kurzen Hinweis in der ersten Pressemitteilung der neu gegründeten Kompass Group Deutschland ...
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Was steckt hinter der Eskalation bei der Kompass Group? Bisher stritten der alte Vorstand und der Aufsichtsrat vor allem um die Deutungshoheit. Was die Hintergründe der Neugründung einer Gesellschaft fast gleichen Namens sind, wusste die Öffentlichkeit bisher nicht.
Die Spur zur Aufklärung führt zu einem kurzen Hinweis in der ersten Pressemitteilung der neu gegründeten Kompass Group Deutschland AG. Dabei ging es um das Ausscheiden der Minderheitsaktionärin Deutsche Treuwert Wealth Management AG (DTW) und deren Vorstand Dr. U. Dieser ist zugleich stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Kompass Group AG. Auf die Fragen von DAS INVESTMENT antwortete U. selbst nicht, stattdessen seine anwaltliche Vertretung, die zugleich angab, dass keine Berechtigung zur namentlichen Nennung ihres Mandanten bestehen würde.
Anwaltliche Compliance-Untersuchung
DAS INVESTMENT liegt exklusiv der Zwischenbericht im Rahmen einer Compliance-Untersuchung der Wiesbadener Rechtsanwaltskanzlei Dierlamm von Anfang März 2024 vor. In diesem geht es vor allem um angebliche Reputationsrisiken für die Kompass Group aufgrund der medialen Berichterstattung über das Unternehmensnetzwerk von U. und etwaige Interessenkonflikte im Zuge seiner Aufsichtsratstätigkeit.
Der brisante Bericht greift auf Protokolle und Chat-Verläufe zurück und erklärt zumindest aus Sicht des vormaligen Vorstands die Ereignisse rund um die Unternehmensneugründung Kompass Group Deutschland AG. Den Aufsichtsratsmitgliedern der Kompass Group ist nach bestätigten Angaben beider Seiten der Bericht bis heute nicht bekannt.
Schneller Einstieg der DTW
Aber der Reihe nach: Der Kontakt von Kompass-Gründer Matthias Schmidt zur DTW und U. kam im Juni 2023 über den Finanzexperten und späteren Aufsichtsrat Matthias Bauer zustande. Über eine Kooperationsvereinbarung und eine Finanzierungsvereinbarung im August waren die Modalitäten eines Engagements schnell geklärt. Im Bericht heißt es dazu: „In dieser Vereinbarung verpflichtete sich die DTW, ein Investitionsvolumen von wenigstens fünf Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Geplant war zudem, die Emittierung einer Anleihe durch die DTW und deren Vertrieb durch ein noch zu gründendes Tochterunternehmen der Kompass Group AG.“
Doch dazu kam es letztlich nie, wobei unklar ist, warum nicht. Zur Richtigkeit der Darstellung einer Finanzierungsvereinbarung vom 21. August 2023 mit dem genannten Investitionsvolumen in dem Bericht und der Frage, warum diese nie umgesetzt wurde, schreibt die Anwältin von U. lediglich: „Das ist so nicht korrekt.“
Sicher ist: Die Gründung einer Aktiengesellschaft erfolgte im September 2023 samt Konstituierung des Aufsichtsrats, in dem DTW-Vertreter U. zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt wurde. Damals hieß es noch von Schmidt: „Wir freuen uns, für unser Aufsichtsgremium derart kompetente und erfahrene Experten gewonnen zu haben. Sämtliche Mitglieder waren der Kompass Group schon zuvor verbunden und werden unseren gemeinsamen Wachstumskurs auch weiterhin aktiv unterstützen.“
Schneller Sinneswandel beim Vorstand
All das ging vergleichsweise schnell vonstatten. Für die jungen Kompass-Macher, die offenbar dringend weitere Investoren brauchten, womöglich zu schnell. Denn schon kurze Zeit später schien es, als wollte man die DTW und U. wieder loswerden. Der Vorstand störte sich augenscheinlich spätestens Anfang Dezember an der negativen medialen Berichterstattung rund um das Firmennetzwerk des Investors U.. Konkret im Raum stehen Vorwürfe der Untreue und Verstöße gegen die Prospektverordnung im Zusammenhang mit der Anlage von Geldern von Wohnungseigentümergemeinschaften.
U. lässt über seine Anwältin hierzu mitteilen, dass keine der in der Medienberichterstattung benannten Eigentümergemeinschaften finanziell geschädigt worden sei.
Firmen-Verbindungen von Aufsichtsratsmitglied im Zentrum der Kritik
In den Medienberichten geht es in erster Linie um die Geschäftspraktiken der Consigma Holding AG, bei der U. Vorstandsvorsitzender ist, und der Deutsche Rücklagen GmbH (DR), die ihren Kunden von der DTW entwickelte Finanzprodukte anbietet. Der Zwischenbericht rechnet U. als Unternehmensgründer der DR zu.
Laut eines Screenshots vom 22. Februar 2024, der unserer Redaktion vorliegt, hieß es auf der Website des Unternehmens zum damaligen Zeitpunkt: „Die DR Deutsche Rücklagen gehört zu einem Unternehmensnetzwerk, das maßgeblich von zwei Personen gesteuert wird: Herr M. und Herr Dr. U..“ Diese Inhalte finden sich aktuell auf der Website nicht mehr.
Die These dazu lautet: Die Berichterstattung über die Unternehmen, die mit U. in Verbindung stehen, stellt ein Reputationsrisiko für die Kompass Group dar, da sie laut Bericht leicht mit U. in Verbindung zu bringen sei. Dass die bisherigen Gesellschafter sich dennoch für die DTW als neue Miteigentümerin entschieden, erklärt der Pressesprecher der neu gegründeten Kompass Group Deutschland auf Nachfrage so: „Zum Zeitpunkt des Einstiegs der DTW bei Kompass haben die Vorstände von etwaigen Unregelmäßigkeiten bei den genannten Unternehmen oder einer Berichterstattung darüber keinerlei Kenntnis gehabt.“
In Folge der Medienberichte kam das Thema Ende des Jahres 2023 auf die Agenda. Schmidt und seine Vorstandskollegen hätten demnach U. vorgeschlagen, die relevanten Anteile zurückzuerwerben und ihm nahegelegt, auf sein Aufsichtsratsmandat zu verzichten. Eine Abbestellung von seinem Posten habe man verhindern wollen. Ein Angebot von 300.000 Euro zum Rückkauf der DTW-Anteile habe U. demnach aber abgelehnt und selbst zwei Millionen Euro verlangt. Eine Erklärung, wie es zu den drastisch unterschiedlichen Preisvorstellungen kam, gibt es nicht.
Die Anwältin von U. schreibt dazu: „Zu internen Vorgängen zwischen Aufsichtsrat, Anteilseignern, Investoren und dem Vorstand werden wir aus Gründen der gesetzlich vorgeschriebenen Vertraulichkeit (§ 116 AktG) keinerlei Auskunft geben. Fakt ist, dass kein Rückkauf stattfand.“
Vorwürfe einer Medienkampagne
Der genannte Zwischenbericht zeigt Auszüge aus der Whatsapp-Kommunikation und dem E-Mail-Verkehr zwischen Schmidt und U.. Demnach soll U. die Berichterstattung über die genannten Unternehmen als „böswillige Intrige, die mit der Realität überhaupt nichts zu tun hat“, bezeichnet haben.
Insbesondere legen die Gesprächsverläufe nahe, dass U. ein Reputationsrisiko offensichtlich nicht anerkannte, da er die Vorwürfe für ungerechtfertigt hielt. Dabei berief er sich auf solche Medienberichte, die nach erfolgreicher juristischer Intervention gelöscht oder zumindest abgeändert worden seien. Der Bericht legt weiterhin nahe, dass er zudem davon ausging, dass auch die noch zugänglichen Veröffentlichungen in naher Zukunft gelöscht werden würden.
Quelle: Screenshot Zwischenbericht Rechtsanwalt Prof. Dr. Alfred Dierlamm.
Zu den Aussagen über die Bewertung der Bericherstattung durch U. will seine Anwältin selbst keine Stellung nehmen. Persönliche Kommunikation würde ebenfalls der Vertraulichkeit unterliegen. Und weiter: „Richtig ist, dass die Consigma und die Deutsche Rücklagen rechtliche Schritte gegen die ARD eingeleitet haben, da viele der getätigten Aussagen entweder unkorrekt sind oder aber rufschädigende Meinungsäußerungen beinhalten.“
Maßgebliche Presseberichte weiterhin auffindbar
Tatsache ist, dass auch heute noch maßgebliche Veröffentlichungen, die sich mit Geschäftspraktiken von Consigma und DR befassen, auffindbar sind. Sie sind zudem mit Transparenzhinweisen versehen. Neben den betroffenen Wohnungseigentümern äußern sich darin auch Rechtsanwälte und ein Vertreter der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger kritisch zu dem Geschäftsgebahren beider Unternehmen und sprechen von unrechtmäßigen Handlungen.
Bafin mit aktueller Warnung in Sachen Deutsche Rücklagen
Jenseits der aufgeführten Berichterstattung verweist der Zwischenbericht auch auf einen Hinweis der Finanzaufsicht Bafin vom 21. Februar 2024. In der Bekanntmachung wird die DR verdächtigt, ihre Inhaberschuldverschreibung „Rücklagen Anleihe 2026“ ohne den erforderlichen Wertpapierprospekt in Deutschland öffentlich anzubieten.
Mittlerweile gibt es sogar eine Warnung der Bafin vom 21. März 2024. Darin ordnet die Behörde mit Bescheid vom 12. März 2024 an, „dass die in Tauberbischofsheim ansässige DR ihr Kreditgeschäft einstellen und abwickeln muss. Sie hat dafür keine Erlaubnis.“ Der Bescheid sei der Veröffentlichung auf der Seite der Bafin nach sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
Kommt es zeitnah zu Ermittlungsverfahren?
Die Bafin-Warnung greift auch ein aktueller Fernsehbeitrag von „Report München“ vom 30. April auf. Die Vorwürfe aus dem November-Bericht zum Umgang mit WEG-Geldern und zu den Investitionen in Anleihen der DR werden darin in weiten Teilen wiederholt. Die Consigma weist die Würfe derweil erneut zurück. Weiter heißt es in dem Bericht: „Inzwischen befassen sich nach Recherchen von BR und HR drei Staatsanwaltschaften mit dem Fall.“ Allerdings hätten die Staatsanwaltschaften in Stuttgart, Darmstadt und Wiesbaden bisher kein Ermittlungsverfahren eröffnet.
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